GR Lerach kann sich mit dem Beschlussvorschlag „wenig anfreunden“ – dieser zieht die Schaffung eines Präzedenzfalls nach sich, auf den viele weitere Anträge folgen würden und deren Bearbeitung überfordern würde. Es handelt sich hier um einen der jüngsten Bebauungspläne, stellt er klar. Eine Einzeländerung könnte zu einer Gefälligkeitsplanung führen. Derartige Änderungen wurden in den vergangenen 15 Jahren auf dem gesamten Gebiet eines Bebauungsplans oder einer Teilfläche vorgenommen. Um zu der gewünschten Innenraumverdichtung zu gelangen, schlägt er vor, sich alle Bebauungspläne aus den 1980er-Jahren vorzunehmen. GR Lerach beantragt, eine Priorisierung der Bebauungspläne aufzustellen und zu entscheiden, welche Bebauungspläne man künftig angehen will.
BM Holzner spricht sich dafür aus, den Antrag grundsätzlich zu befürworten und den Bebauungsplan zu ändern.
Alle in Frage kommenden Punkte im Bebauungsplan zu eruieren, bevor eine Änderung vorgenommen wird, regt GR Rotter an.
GRin d’Heureuse schließt sich angesichts der begrenzten Kapazität beim Personal den Ausführungen GR Lerachs an, wenngleich sie die für die Antragsteller negative Entscheidung bedauert.
GR Wagner zeigt grundsätzlich Verständnis für die vorgebrachten Einwände, will aber die gewünschte Innenraumverdichtung nicht außer Acht lassen. Vor dem endgültigen Beschluss präferiert er die Einholung eines Angebots zu den Kosten einer Bebauungsplanänderung sowie einer rechtlichen Beratung über die Auswirkungen dieser Änderung.
Den Bauwerber an den Kosten wie zuletzt zu beteiligen, fügt BM Holzner hinzu.
GR Koch erinnert sich an drei gleich gelagerte Projekte, bei denen der Bauausschuss der Bebauungsplanänderung zugestimmt hat und die Bauwerber die Änderung aus eigener Tasche bezahlten. Wenn der derzeitige Antragsteller ebenso für die Kosten aufkommt, werde er sich dem nicht verwehren, so GR Koch. Nichtsdestotrotz soll generell zu diesem Thema intensiv beratschlagt und dieses nicht „auf die lange Bank geschoben“ werden.
GR Lerach teilt die Meinung von GR Koch.
Mit den Bebauungsplänen zu Predigtstuhl-, Göll- und Berchtesgadener Straße, bei denen die Bauwerber für die Kosten aufgekommen sind, liegen bereits Präzedenzfälle vor, konkretisiert GR Koch. Er empfindet die Ablehnung des aktuellen Antrags als ungerecht.
Der Grundzug der Planung, der im Vordergrund stehen soll, fehle ihm hier, äußert GR Lerach und hält an seinen vorherigen Aussagen fest.
GR Leirer befindet den Vorschlag GR Wagners für gut. Er tritt dafür ein, dem Bauwerber grundsätzlich ein positives Signal zu vermitteln dahingehend, dass Innenraumverdichtung gewollt ist, aber zuvor Abklärung erforderlich ist. Diesen Beschluss kann GR Leirer mittragen.
GR Wagner GR und Utz schließen sich dem an.
Ob es machbar ist, im 1. Quartal 2024 sich vom Landratsamt beraten zu lassen, erkundigt sich GR Koch.
BM Holzner nimmt sich der Anfrage an.
Mit dem geänderten Beschlussvorschlag, der den Passus enthält, vorab eine rechtliche Beratung einzuholen, erklärt sich GR Lerach einverstanden.