Bauantrag zum erdgeschossigen Anbau an der Giebelseite der bestehenden Doppelhaushälfte am Grundstück Lindenstraße 32 (Fl. Nr. 1056/19)


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2023 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Lindenstraße 32 (Fl. Nr. 1056/19) soll ein erdgeschossiger Anbau an der Giebelseite der bestehenden Doppelhaushälfte erfolgen.

Der geplante Anbau hat eine Größe von 32 m² (3,5 x 9,25 m) und einen Bruttorauminhalt von 117 m³. Die Dacheindeckung soll durch ein Blechdach erfolgen.


Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). 
Das Vorhaben richtet sich daher nach § 34 BauGB, wonach Vorhaben u. a. zulässig sind, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen.


Die vorgesehene Bebauung fügt sich problemlos in die nähere Umgebung ein, da die Höhe des Anbaus niedriger als der Bestand ist und der Versiegelungsgrad mit einer GRZ von 0,28 im Bereich der Nachbarbebauung liegt. 

Die Abstandsflächen werden eingehalten. Der Stellplatzbedarf wird durch den Anbau nicht erhöht. Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung für ein Einfamilienhaus notwendigen 2 Stellplätze wurden beim Antrag noch nicht nachgewiesen, vom Landratsamt jedoch nachgefordert. Auf dem Grundstück ist bereits eine Garage vorhanden.
Die direkten Nachbarn der Grundstücke Fl. Nr. 1056/17 und 1056/18 haben dem Vorhaben zugestimmt.


Somit kann aus Sicht der Verwaltung dem Bauantrag zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, sofern die 2 nach Stellplatzsatzungen erforderlichen Stellplätze noch nachgewiesen werden.

Diskussionsverlauf

GR Geigl bittet um Auskunft, ob das Wasserwirtschaftsamt Bedenken wegen des dortigen Hochwassergebiets geäußert hat. 
Frau Burger weist darauf hin, dass in  dieser Angelegeneheit das Landratsamt als zuständige Stelle die Beteiligung der Fachbehörden abwickelt, die Gemeinde Piding beurteilt lediglich die bauplanungsrechtlichen Anforderungen.

GR Rotter ist der Meinung, dass aufgrund der Knappheit von Parkmöglichkeiten im Bereich der Lindenstraße ein besonderes Augenmerk auf der Stellplatzsituation liegen sollte.
BM Holzner erläutert, dass genau aus diesem Grund die Nachweispflicht der Stellplätze im Beschlussvorschlag aufgenommen ist.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag zum erdgeschossigen Anbau an der bestehenden Doppelhaushälfte am Grundstück Lindenstraße 32 (Fl. Nr. 1056/19) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen, sofern die 2 nach Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze noch nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2024 12:38 Uhr