Bauantrag zum Errichten einer Hebebühnenüberdachung am Anwesen Gaisbergstr. 1 (Fl.Nr. 742/1)
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.01.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller unterrichtet, dass das Gebäude Gaisbergstr. 1, ein ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen und zuletzt eine Schlittenbauwerkstatt, vom angrenzenden KFZ-Betrieb erworben wurde und soll vorübergehend, voraussichtlich auf vier Jahre, zweckdienlich für die Kfz-Werkstätte genutzt werden.
Es liegt ein Bauantrag vor, an der südlichen Seite des ehemaligen Wohnteils eine Überdachung (Pultdach) mit einer Größe von 8,70 x 4,30 m und einer Höhe von 4,50 m für eine Hebebühne zu errichten.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Dorfgebiet. Zulässig sind gem. § 5 Abs. 2 Ziffer 6 "sonstige Gewerbebetriebe", eingeschränkt auf "nicht störende Betriebe". Die geplante Hebebühne dient nicht zur Reparatur von Fahrzeugen o.ä., sondern ausschließlich als Möglichkeit zur Begutachtung von Fahrzeugen (z.B. zurückgegebene Leasingfahrzeuge). Eine Störung der angrenzenden Wohnbebauung ist dadurch nicht zu erwarten.
Die GRZ des Grundstücks, die derzeit bei ca. 0,5 liegt, erhöht sich um 0,019. Zudem ist die Fläche seit längerem befestigt.
Unter dem baurechtlich nicht relevanten
Aspekt, dass es sich nur um eine vorübergehende Maßnahme handelt, kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag zum Errichten einer Überdachung für eine Hebebühne auf dem Grundstück Gaisbergstr. 1 (Fl.Nr.742/1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:25 Uhr