Bauantrag zum Errichten eines Anbaus an das bestehende Anwesen Marzoller Weg 8 (Fl.Nr. 661/3)


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.01.2016 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass an das bestehende Wohnhaus Marzoller Weg 8 ein Anbau zum Schaffen von weiterem Wohnbau angefügt werden soll. Das Bauwerk soll im Nordwesten mit einer Grundfläche von 73 m² angebaut werden. Das Dach soll als Flachdach mit einer Dachterrasse ausgebildet werden.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet; die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der Bebauung und der Fläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügen.

Das Wohngebäude mit neuem Anbau erreicht eine GRZ von 0,22; die Grundfläche von Garage, Zufahrt und Stellplätzen eine GRZ von 0,26; somit eine Gesamt-GRZ von 0,48. Dies scheint sehr hoch, allerdings beinhaltet diese Zahl alleine für die Zufahrt des ungünstig geschnittenen Grundstücks eine GRZ von 0,10, wodurch sich nach deren Abzug eine GRZ von 0,38 ergeben würde. Diese Überlegung begründet sich in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Grundsätzlich handelt es sich bei einem "Baugrundstück" um ein Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinn, also die gesamte im Grundbuch eingetragene Fläche. Ausnahmen von dieser Regelung sind jedoch geboten, wenn bei Verwendung des grundbuchrechtlichen Begriffs  die Gefahr entsteht, dass der Sinn der bau- und bodenrechtlichen Regelung verfehlt wird. Im Vorliegenden Fall wird das eigentliche Grundstück durch eine lange private Zufahrtstraße erschlossen. Wäre diese Zufahrt eine öffentliche Fläche, würde sie keinen Einfluss auf die GRZ-Berechnung haben. Aus diesem Grund kann nach Ansicht der Verwaltung auf die Einrechnung der Zufahrt in die GRZ verzichtet werden.

Mit dem Anbau wird eine weitere Wohneinheit geschaffen, so dass zwei zusätzliche Stellplätze notwendig sind. Diese Stellplätze sowie zwei weitere für den Bestand sind nachgewiesen.

Die Abstandflächen werden eingehalten.

Nach Ansicht der Verwaltung ist der Bauantrag genehmigungsfähig.

Diskussionsverlauf

GR Lerach missbilligt die Dachform, da sich diese seiner Meinung nach nicht in die nähere Umgebung einfügt, auch wenn das Landratsamt anderer Meinung ist.

Herr Schaller äußert, dass aufgrund der bisherigen Erfahrungen auch Flachdächern zugestimmt wird.

Auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer teilt Herr Schaller mit, dass der Anbau der Grundstücksgrenze angepasst wurde.

3. BM Dr. Zimmer kann nicht nachvollziehen, weshalb keine Rechteckigkeit gegeben ist und wird dem Antrag aus diesem Grunde nicht zustimmen.

GR Geigl merkt an, dass man den Anbau von der Straße aus nicht sieht und kann dem Antrag daher zustimmen.

GR Rotter verdeutlicht an diesem Beispiel, dass dem Bauausschuss durch das Landratsamt immer mehr die Hände gebunden sind und nicht so entscheiden kann wie der Ausschuss gerne möchte, da ansonsten das versagte gemeindliche Einvernehmen wieder ersetzt wird. Er wünscht sich deshalb für die Zukunft, dass der Bauausschuss wieder mehr eigene Rechte bekommt, da er sich ansonsten nicht mehr mit den vorgegebenen Bauweisen identifizieren kann.

BM Holzner ist die Problematik durchaus bewusst. Seiner Meinung nach, sollte der Bauausschuss weiterhin seinen Willen bekunden, egal ob de r Beschluss durch das Landratsamt ersetzt wird. Dies ist zwar nicht immer schön, aber man sollte trotzdem so abstimmen wie man es für richtig hält.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Anbaus an das bestehende Gebäude Marzoller Weg 8 (Fl.Nr. 661/3) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Datenstand vom 10.08.2017 15:25 Uhr