Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 762 (Nähe Bahnhofstr. 59)
Daten angezeigt aus Sitzung:
19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.02.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller lässt wissen, dass der vorliegende Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 762 bereits behandelt und wegen dem Fehlen der GRZ nochmals zurückgestellt wurde.
Nun wurde eine abschließende GRZ-Berechnung sowie GRZ-Vergleichsberechnung vorgelegt. Demnach beträgt die GRZ für das Baugrundstück 0,62. Die nebenliegenden Vergleichsgrundstücke habe eine GRZ von 0,48 bzw. 0,5. Allerdings handelt es sich hier um reine Wohngebäude, wobei auf dem Baugrundstück mehrere Gewerbebetriebe mit den notwendigen Parkplätzen vorhanden sind. Eine gedachte Unterteilung des Grundstücks in die Bereiche Gewerbe/Wohnen und reines Wohnen führt zu einer GRZ von ca. 0,45. Der Bereich Gewerbe/Wohnen ist vergleichbar mit dem Gewerbebau Salzstr. 1, bei dem die GRZ bei etwa 0,8 liegt.
Der Flächennutzungsplan ist für das Baugrundstück nicht parzellenscharf, sondern unterteilt sich in ein allgemeines Wohngebiet (WA), ein Mischgebiet (MI) sowie eine Grünfläche ohne Zweckbestimmung. Das künftige Wohngebäude soll im Bereich des WA errichtet werden. Somit steht die bauliche Nutzung des Grundstücks dem Bauantrag nicht entgegen.
Das geplante Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und einer Größe von 14,00 x 10,00 m soll im Erdgeschoß vier Garagen erhalten. Die notwendigen Stellplätze sind damit nachgewiesen. Etwas ungewöhnlich erscheint die vorgesehene Dachneigung von 30°. Allerdings wurde dieser Dachneigung mit Rücksicht auf den Bestandsbau bereits beim Vorgängerneubau zugestimmt.
Somit kann festgestellt werden, dass sich das geplante Gebäude in die nähere Umgebung einfügt; dem Bauantrag kann nach Ansicht der Verwaltung nun zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
GR Rotter vertritt bezüglich der Dachneigung die Meinung, dass man sich an die Dachneigung des Wohngebietes und nicht des Gewerbegebietes hätte anpassen sollen.
Auf Nachfrage von GR Geigl teilt Herr Schaller mit, dass der Stade
l auch mit in die GRZ eingerechnet wurde.
3. BM Dr. Zimmer merkt an, dass nach dem vorliegenden Plan die linken Garagen nicht so wie dargestellt angefahren werden können. Sollten nämlich im Nachhinein 15 m² mehr Fläche für die Garagenzufahrt versiegelt werden, hat dies wieder Auswirkungen auf die Flächenberechnung. Seiner Meinung nach wird die GZR-Berechnung derzeit verschönert.
GR Steinbrecher kann 3. BM Dr. Zimmer bezüglich der Garagenanfahrt zustimmen.
GR Lerach kann der „Hinoptimierung“ der GRZ zustimmen und lässt wissen, dass dies auch anders gegangen wäre.
BM Holzner hält dies auch für ärgerlich, wenn die eingereichten Pläne nicht der Wahrheit oder dem Nutzerverhalten entsprechen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses mit vier Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 762 (nähe Bahnhofstr. 59) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Datenstand vom 10.08.2017 15:26 Uhr