Bauleitplanung der Gemeinde Anger; Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Spielzeugmuseum'"


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.08.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.08.2016 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass die Gemeinde Anger die 1. Änderung des Bebauungsplans "Spielzeugmuseum" entsprechend dem vorgelegten Entwurf beabsichtigt. Die Gemeinde Piding wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Behörde beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Die Hohensalzburg Spielzeug- und Modell GmbH hat auf dem Grundstück Fl.Nr. 153 Gemarkung Aufham ein Spielzeugmuseum errichtet. Neben den Baufeldern für Haupt- und Nebengebäude mit einer Grundfläche von 5715 m² ist die Anlage von 169 Pkw-Parkplätzen, 12 Busparkplätzen sowie einer Grünfläche  mit Spielplatz und Parkbahn bereits umgesetzt.

Als Änderung am Hauptgebäude wurde zur besseren Betriebsführung sowie zum Witterungsschutz für ankommende Besucher vor dem Haupteingang ein Vordach mit Ticketschalter errichtet. Das Baufeld für das Traumwerk wurde mit 5300 m² an die tatsächliche Bebauung angepasst.

Für die nächtliche Unterbringung der Parkbahn soll auf dem Gelände ein Lokschuppen mit einem Baufeld von 125 m²  und einer Höhe von 5,50 m entstehen. Im Lokschuppen sollen auch eine Wasseraufbereitungsanlage und ein kleines Kohlelager für die Dampflokomotive eingebaut werden. Zur Unterbringung von Maschinen und Geräten soll ein Wirtschaftsgebäude mit einer  Grundfläche von 250 m² und einer Höhe von 6,00 m errichtet werden. Die Schafbergbahn Lokomotive soll mit einer Stahl- und Glaskonstruktion eingehaust werden.
Die geplante Bebauungsplanänderung wurde mit dem Ergebnis geprüft, dass durch die Änderung Belange der Gemeinde Piding nicht berührt werden. Die zusätzlichen Bauten dienen rein dem Betriebsablauf bzw. Schutz von Ausstellungsstücken. Ein zusätzlicher Verkehr ist dadurch nicht zu erwarten.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist auch auf den erforderlichen Umfang  und Detailierungsgrad der Umweltprüfung einzugehen. Hier ist festzustellen, dass ein großer Teil der Fläche bereits mit Gebäuden und Anlagen versehen ist. Aus der Anpassung des Baufensters an den tatsächlichen Bestand ist sogar eine Verbesserung erkennbar. Nach Ansicht der Verwaltung sind die im Umweltbericht betrachteten Auswirkungen ausreichend behandelt worden. Es sind auch hier keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten.

Diskussionsverlauf

GR Geigl erklärt, er war anfangs wegen der Hochwasserproblematik gegen diesen Bebauungsplan, nun hat sich die Situation verbessert; er ist nun einverstanden.

GR Pfannerstill ist verwundert, dass zwischen dem alten und neuem neuen Baufenster nur ein Unterschied von ca. 400 m² ist. Dies ist aus den Unterlagen nicht zu ermitteln.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt vom Inhalt der geplanten 1. Änderung des Bebauungsplanes "Spielzeugmuseum" der Gemeinde Anger sowie vom Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben, Bedenken werden nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2017 15:29 Uhr