Anfrage zu einer Abstandsflächenübernahme auf dem Grundstück Fl.Nr. 1078/1
Daten angezeigt aus Sitzung:
26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass der Sohn des Eigentümers des Grundstücks Lindenstr. 54 derzeit überlegt, dort ein Wohngebäude für seine Familie zu errichteten. Bevor weitere Planungen angestellt werden, soll geprüft werden, ob Abstandsflächen des angedachten Wohngebäudes auf dem Nachbargrundstück liegen können.
Der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks Fl.Nr. 1078/1 mit einer Fläche von 359 m² ist die Gemeinde Piding. Das Grundstück dient ausschließlich als Zugangsweg zur Deichverteidigung und kann aus diesem Grund niemals einer anderweitigen Verwendung zugeführt werden.
Die Übernahme einer Abstandsfläche auf diesem Grundstück hat somit keinerlei nachteilige Auswirkungen auf das Eigentum der Gemeinde Piding. Aus diesem Grund kann nach Ansicht der Verwaltung die Übernahme der Abstandsfläche auf die Fl.Nr. 1078/1 grundsätzlich in Aussicht gestellt werden.
Zugeständnisse hinsichtlich des kommenden Bauantragsverfahrens sind damit nicht verbunden.
Beschluss
Der Bauausschuss stellt die Übernahme der Abstandsfläche auf dem gemeindeeigenen Grundstück Fl.Nr. 1078/1 für einen etwaigen Wohnhausneubau auf dem Grundstück Lindenstr. 54 (Fl.Nr. 1078/2) grundsätzlich in Aussicht. Irgendwelche Zugeständnisse hinsichtlich des möglichen künftigen Bauantragsverfahrens sind mit der in Aussicht gestellten Abstandsflächenübernahme nicht verbunden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:29 Uhr