Bauantrag zum Neubau eines barrierefreien Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Göllstraße 16 ( Fl. Nr. 687/22)


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2024 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Lerach zeigt als Planer des Bauantrags seine persönliche Beteiligung an.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:         JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0

GR Lerach nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.

Auf dem Anwesen Göllstraße 16 (Fl. Nr. 687/22) soll ein barrierefreies Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten errichtet werden.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Göllstraße“. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans mit Ausnahme der Einhaltung von § 1 Ziffer 6:
„Garagen und Stellplätze sind in ausreichender Zahl und Größe herzustellen. Bei Mehrfamilienhäusern sind mindestens 1,5 Stellplätze je Wohnung nachzuweisen. Für mindesten 50 % der Wohnungen sind die Stellplätze als Garagenstellplätze herzustellen.“

Der Bebauungsplan erlaubt bei maximal zwei Vollgeschossen eine GFZ von 0,50 (4. Änderung vom 08.01.1985). Bei dem geplanten Bauvorhaben liegt die GFZ bei 0,483 und einer Wohnfläche von 464 m², die mit Wohnungen zwischen 66 und 85 m² in insgesamt 6 Wohneinheiten aufgeteilt werden sollen. Die GRZ beträgt 0,242.
Das Dachgeschoss wird bei der Berechnung nicht mit angesetzt, da es sich um kein Vollgeschoß handelt.

Für die 6 Wohneinheiten sind insgesamt 9 Stellplätze erforderlich (1,5 x 6). Laut Bebauungsplan müssten somit 5 Stellplätze in Garagen und 4 Außenstellplätze errichtet werden. 

Das im Bebauungsplan vorgesehene Baufeld von ca. 6 x 6 Metern für Garagen lässt nur die Errichtung von 2 oberirdischen Garagen zu.  Der Bauherr beantragt daher die Ausnahme vom Bebauungsplan und möchte 2 Garagenstellplätze und die restlichen 7 als Außenstellplätze errichten.
Es wird noch ein zusätzlicher Außenstellplatz zu den nach Bebauungsplan geforderten 9 Stellplätzen errichtet.

Da alle anderen Vorgaben des Bebauungsplans bei dem geplanten Vorhaben eingehalten werden, schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag auf Ausnahme von der Festsetzung des Bebauungsplans zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Die Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Stell- und Garagenplätze sind erfüllt, wird im Gremium festgehalten. Eine Anmerkung legt dem Planer nahe, über die Errichtung von Duplex-Garagen nachzudenken.
Nachdem zur Berechnung der GRZ für das Dachgeschoss nachgehakt wird, ersucht BM Holzner das Gremium um seine Erlaubnis, den Planer zu befragen.
Es folgen keine Einwände, daher erhält GR Lerach als Planer des vorliegenden Bauantrags das Rederecht.
Die Nichtberechnung des Dachgeschosses bezieht sich laut GR Lerach ausschließlich auf die GFZ. Diese liegt mit 0,48 unterhalb der im Bebauungsplan erlaubten GFZ von 0,5.

Bedenken zur Straßenanbindung an die Göllstraße werden im Gremium vorgetragen und überlegt, ob diese Ringstraße künftig als Einbahnstraße ausgewiesen werden soll; durch die Anzahl der neu hinzukommenden Wohnungen wird die Straße sehr belastet sein, Fahrzeuge werden vermehrt auf der Straße parken. Grundsätzlich kann der Verkehrsausschuss eine Einbahnstraßenregelung festlegen. Es ist jedoch sinnvoller, das Verhalten der Verkehrsteilnehmer nach Fertigstellung des Mehrfamilienhauses abzuwarten.
Wie BM Holzner aufzeigt, liegen an der Straße viele Hauseinfahrten, bei denen das Parken auf der gegenüberliegenden Seite nicht erlaubt ist. Insofern sieht er die Möglichkeiten des Parkens auf der Straße allein schon durch die Straßenverkehrsordnung begrenzt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines barrierefreien Mehrfamilienhauses und dem Antrag auf Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans bzgl. der Stellplätze auf dem Grundstück Göllstraße 16 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2024 14:15 Uhr