Bauleitplanung Stadt Bad Reichenhall; Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Poststraße 32/34; Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2024 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der Sitzung vom 14.05.2024 hat der Stadtrat der Stadt Bad Reichenhall den Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Poststraße 32/34“ gebilligt.

Ziel des Bebauungsplans ist die geordnete städtebauliche Entwicklung und Wiedernutzbarmachung der brachgefallenen Grundstücksflächen in zentraler Innenstadtlage in Bad Reichenhall.
Der Geltungsbereich liegt in der Fußgängerzone der Stadt Bad Reichenhall und umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 197, 198, 206 (Teilfläche Poststraße), 233, 240 (Teilfläche Ludwigstraße) und 240/2.

Die Gemeinde Piding wurde als Nachbargemeinde zur Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 01.07.2024 gebeten.
Die Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Bad Reichenhall unter https://www.stadt-bad-reichenhall.de/rathaus-online/bauleitplaene/aktuelle-verfahrensbeteiligungen eingesehen werden.

Da aus Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die geplante Bauleitplanung zu erheben. Auf eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren kann verzichtet werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Poststraße 32/34“ der Stadt Bad Reichenhall. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Piding am Verfahren ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2024 14:15 Uhr