BM Holzner begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Josef Brüderl, Büro für Bauleitplanung, der den vorliegenden Entwurf zur Bebauungsplanänderung vorgenommen hat und diesen dem Gremium vorstellt. Im Anschluss steht er für Fragen zur Verfügung.
Herr Brüderl erklärt zunächst die Grundzüge des Bebauungsplans aus dem Jahr 1991, der den Bereich des damaligen B-Plans in Mischgebiet und Gemeinbedarfsfläche trennte. Durch die Änderungen entsteht nun der Gebietstyp „Urbanes Gebiet“. Im weiteren Verlauf erläutert der Planer den Änderungsentwurf anhand der Sitzungsvorlagen, insbesondere deren Begründung und Satzung, die per Beamer visualisiert sind.
Durch die Festsetzung als urbanes Gebiet befürchtet GR Rotter mehr Lärm für die bereits bestehende Wohnbebauung.
Die Richtwerte des bisherigen Mischgebiets entsprechen den Werten eines urbanen Gebiets, entkräftet Herr Brüderl die Befürchtung GR Rotters.
2. BM Kleinert erinnert, Auslöser des Verfahrens war ein Bauvorhaben einer jungen Familie in Nachbarschaft des Kindergartens, die so bald wie möglich starten möchten. Er erkundigt sich, wann die Bauwerber mit einer Genehmigung rechnen können und welche Kosten für das Änderungsverfahren zu erwarten sind.
Exakte Zahlen kann Herr Schuster nicht nennen. Er vermutet, die Kosten für die Bauleitplanung und das Lärmgutachten werden unter € 10.000 liegen. 1/3 der Kosten trägt vertragsgemäß der angesprochene Bauwerber. Wenn heute der Entwurf beschlossen wird und die Auslegung gestartet werden kann, rechnet der Bauamtsleiter mit der Vorlage zur Genehmigung der Änderung in der April- bzw. Mai-Sitzung. Sollte der Bauantrag der jungen Familie die Festsetzungen des Bebauungsplans einhalten, wäre eine Behandlung im Freistellungsverfahren möglich.
Ergänzend teilt Herr Brüderl mit, der Planer des Bauvorhabens besagter Familie habe sich bereits mit ihm abgestimmt.
GR Lerach stellt in den Raum, ob es nicht sinnvoller sei, die Baugrenzen des MU 3 großzügiger zu gestalten. Er möchte wissen, welche Gründe dagegensprachen.
Das Lärmgutachten spricht sich gegen eine Erweiterung der Baugrenzen in Richtung der Lärmquelle aus, erklärt Herr Brüderl.
GR Dr. Zimmer geht auf die Grünordnung des Änderungsentwurfs ein, worin die Erhaltung der Grünstrukturen vorgeschrieben ist. Er vermisst die Darstellung der bestehenden Pflanzen. Bereits 1991 galt es, Bäume zu pflanzen und zu erhalten. Es ist notwendig, die bestehenden Pflanzen im Bebauungsplan einzuzeichnen, wenigstens die größeren, um deren Schutz zu definieren, auch gegenüber den Eigentümern. GR Dr. Zimmer möchte dies im Beschluss festgehalten wissen und schiebt die Forderung nach, der in der Satzung vorgeschriebene Wert „1 Baum pro 300 m²“ muss erreicht werden.
BM Holzner steht dem ablehnend gegenüber. Er sieht die Gefahr, dass heute kein Beschluss über den Entwurf gefasst werden kann.
Der Beschluss kann heute gefasst werden, widerspricht GR Dr. Zimmer. Die untere Naturschutzbehörde könnte eine Beanstandung vornehmen, untermauert er seine Forderung nach Ergänzung des Änderungsentwurfs.
Für den Planer, Herrn Brüderl, ist es machbar, den Bestand in den Änderungsentwurf aufzunehmen.
Herr Schuster schlägt eine Erweiterung des Beschlusses dahingehend vor, die vorhandene Grünordnung in den Änderungsentwurf aufzunehmen.
BM Holzner äußert, grundsätzlich anderer Meinung zu sein. Er befürchtet Probleme mit den einzelnen Grundstücksbesitzern.
GR Utz spricht sich dafür aus abzustimmen, ob die Erweiterung des Beschlusses aufgenommen werden soll. Er hält es für „überzogen“, wegen der Aufnahme der Grünordnung den Beschluss zu erweitern und stellt einen Antrag dagegen.
GR Dr. Zimmer erachtet dies als unnötig.
GR Utz fordert zur Einhaltung der Regeln auf.
GR Dr. Zimmer bringt einen Verfahrenshinweis an. In der Begründung und der Satzung des Änderungsentwurfes ist die Aussage zur Erhaltung der vorhandenen Grünordnung getroffen. So heißt es in der Satzung: „je angefangene 300 m² ist ein Laub- oder Obstbaum standortgerechter heimischer Sorten zu pflanzen bzw. zu pflegen und zu erhalten.“ Um dies beschließen zu können, ist es zwingend notwendig, dass der Bestand an Pflanzen eingezeichnet ist. Dieser „Mangel“ muss nachgearbeitet werden. GR Dr. Zimmer kann die Diskussion darüber nicht nachvollziehen.
BM Holzner nimmt den Antrag zur Geschäftsordnung von GR Utz auf, wonach dieser beantragt, keine Änderung des Beschlussvorschlags vorzunehmen. GR Utz spricht sich gegen die Aufnahme des vorhandenen Baumbestands in den Änderungsentwurf aus, weil er Nachteile für künftige Bauwerber sieht.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss gibt dem Antrag auf Geschäftsordnung von GR Utz statt, wonach der vorhandene Baumbestand nicht in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen werden soll.
Abstimmung: JA-Stimmen 4
NEIN-Stimmen 7
Der Antrag ist abgelehnt.
Nach Beendigung dieses Tagesordnungspunkts verlässt Herr Brüderl, Büro für Bauleitplanung, den Sitzungssaal.