Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung der Einbeziehungssatzung "Ainring - Thundorf"


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.02.2022 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Wie Herr Schuster im Sachvortrag mitteilt, hat der Bauausschuss der Gemeinde Ainring in seiner Sitzung vom 16.11.2021 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Ainring - Thundorf“ beschlossen.

Mit der Einbeziehungssatzung soll ein Grundstück am nordöstlichen Rand des Ortsteils Thundorf in der Gemeinde Ainring in den Innenbereich i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB einbezogen und somit der bestehende Hauptort kleinräumig erweitert werden, um die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage zu ermöglichen.

Die Gemeinde Piding wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die Einbeziehungssatzung wurde geprüft, es konnten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.
Daher wird vorgeschlagen, auf die weitere Verfahrensbeteiligung zu verzichten.

Herr Schuster stellt im Anschluss an den Sachvortrag die mitgereichten Anlagen vor und verweist darauf, dass auf dem Lageplan Thundorf in schwarzer Markierung die Erweiterung dargestellt ist

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt der Einbeziehungssatzung „Ainring - Thundorf“ der Gemeinde Ainring. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben. Auf eine weitere Verfahrensbeteiligung wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2022 13:07 Uhr