Information zu Sachstand Prüfung Erneuerung Brücken beim Alten Almweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.08.2022 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Um 19:23 Uhr kommt GR Dr. Zimmer zur Sitzung hinzu. Somit sind 11 Mitglieder des Bauausschusses (inkl. des Bürgermeisters) anwesend und stimmberechtigt.

Sachvortrag „Alter Almweg“, gehalten von Herrn Schedlbauer.

Zur Problematik bzgl. der Instandsetzung des „Alten Almwegs“ wurden Informationen von verschiedenen Stellen eingeholt:

Auskunft Bayerischer Gemeindetag:
Bei atypischen Gefahren – also künstlich geschaffenen Gefahren wie z. B. Wegschranken, Brücken, Stegen etc. - haftet der Errichter. Dieser ist auch verpflichtet, die „Bauwerke“ regelmäßig zu kontrollieren, solange diese bestehen.
Der Nutzer darf hier den Anspruch haben, dass sie ohne Gefahr genutzt werden können.

Gleichlautende Auskunft erhielten wir auch von der Gemeinde Berchtesgaden.

Die DAV Ortssektion Bad Reichenhall betreut Wege und Steige nach der Arbeitsgebietskarte des DAV. Hierbei geht es primär um die regelmäßige Kontrolle der Steige und Einrichtungen. 
Eine größere feste Einbauarbeit (am Alpgartensteig) wurde von einer Fachfirma übernommen, die auch für die Einhaltung der geltenden Fachvorschriften verantwortlich ist. 
Die Antwort vom DAV Referat Hütten & Wege steht aufgrund Urlaubs noch aus.

Von unserer Versicherung bekamen wir die Auskunft, dass die für diese Bauwerke geltenden Bau- und Prüfvorschriften eingehalten werden müssen.
Bei einem eintretenden Versicherungsfall prüft die Versicherung, ob die Gemeinde ein Verschulden trifft oder nicht.
Sind z. B. o.g. Vorschriften nicht eingehalten, zahlt die Versicherung zwar, aber übernimmt keine weiteren Abwehrmaßnahmen (z. B. strafrechtliche Vertretung etc.).

Prüfung durch das technische Bauamt: 

Die DIN 1076 „Überwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen“ ist gemäß Definition bei Brücken anzuwenden, deren Widerlager einen größeren Abstand als 2 m besitzen. 
Hauptprüfungen sind hiernach alle 6 Jahre und einfache Prüfungen alle weiteren 3 Jahre vorzunehmen. Sonderprüfungen sind nach gegebenem Anlass vorzunehmen.
Die Verkehrssicherheit ist durch laufende Beobachtungen im Zuge der Streckenkontrolle festzustellen. 
Nach gesetzlicher Unfallversicherung GUV-R 2103 „Sicherheitsregeln Brücken-Instandhaltung“ sind Umwehrungen z. B. Geländer nötig, wenn Verkehrswege mehr als 1,0 m über dem Boden liegen oder an Gefahrenbereiche angrenzen. 
Derzeit wird durch das technische Bauamt geprüft, ob eine wasserrechtliche Genehmigung (Wildbachverbau) eingeholt werden muss.

Für eine detaillierte Kostenschätzung sollte zuerst der Arbeitsumfang definiert werden.

Diskussionsverlauf

Bei den Informationen handelt es sich um einen Zwischenbericht, stellt BM Holzner klar.  Ergänzungen werden in den nächsten Sitzungen erfolgen.

Herr Hartl von der Steiner Alm hat ihm gegenüber von der angedachten Beseitigung des Fußwegs über Flächen der Steineralm gesprochen, so Herr Stadler. Es hätten sich heuer bereits drei Unfälle ereignet, für die er haftbar gemacht wurde. Die Gemeinde solle sich kümmern, verlangt Herr Hartl.
Hier handelt es sich um einen Weg in Richtung Staufen bzw. Parkplatz zu den „Arzkasten“, präzisiert der Bürgermeister und hält fest, auch dieser Punkt ist abzuarbeiten, hat jedoch mit dem Almweg nichts zu tun.
2. BM Kleinert nimmt die Forderung Hartls zur Kenntnis, sieht aber nur einen indirekten Zusammenhang zur Angelegenheit im vorliegenden TOP. Für die Erhaltung des Alten Almwegs sprechen viele Gründe. Hier gibt es keine Radfahrer und er ist Teil eines schönen Rundwegs. Der zweite Bürgermeister zeigt kein Verständnis für das schnelle Abbauen der alten Brücke, nachdem diese keiner Prüfung unterzogen wurde. Er macht sich für die Errichtung einer neuen Brücke stark und bittet, das Angebot des DAV anzunehmen.
BM Holzner äußert sein grundsätzliches Verständnis, allerdings trüge er das persönliche Haftungsrisiko.
Die Brücke verbindet Gemeindegrund mit Forstgrund, wirft 2. BM Kleinert ein. Er wiederholt seine an die Gemeinde gerichtete Kritik am Abbauen einer Brücke, die ihr nicht gehört.
Wie BM Holzner wissen lässt, wurde die Brücke vor seiner Amtszeit von der Gemeinde errichtet.
2. BM Kleinert bleibt bei seiner Aussage, mit dem Nichtwissen, wer sie errichtete, wurde die Brücke beseitigt.

GR Steinbrecher schlägt vor, den Alten Almweg als „Steig“ zu bezeichnen, dieser würde möglicherweise rechtlich andere Voraussetzungen bieten.
Wie BM Holzner ausführt, muss auch dies und weitere Themen der Prüfung unterzogen werden.
GR Schmidtmeier schließt sich GR Steinbrechers Vorschlag an.
Auch GR Kleinert stimmt dem zu. Wäre der Weg ein Steig, bräuchte man keine Brücke, sondern eine Querungshilfe errichten.
BM Holzner wird die Vorschläge prüfen lassen.
     

Datenstand vom 21.09.2022 13:22 Uhr