Bauantrag zum Aufstellen von Werbeanlagen und Austausch von Werbeschriftzügen auf dem Grundstück Salzstr. 21 (Fl.Nr. 835)
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass am Gewerbebetrieb Salzstr. 21 folgende Werbemittel und Schriftzüge erneuert oder neu errichtet werden sollen
:
- beleuchteter Werbepylon 6,103 m x 1,20 m (Erneuerung) an der B 20, Abstand zur Fahrbahn
ca. 3,50 m
- beleuchtetes Mercedes-Benz-Einfahrtschild 2,603 x 1,60 m (Neuaufstellung) an der B 20
im Bereich der Einmündung Schloßweg
- beleuchteter Schriftzug "Mercedes-Benz" 5,506 x 0,60 m, (Erneuerung) am Westgiebel
des Werkstattgebäudes
- beleuchteter Schriftzug "Bachfrieder" 3,349 x 0,492 m (Erneuerung) am Nordgiebel
des Werkstattgebäudes.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Die Erneuerung der Schriftzüge ist unproblematisch. Das Errichten des Pylon anstelle des vorhandenen Pylon bringt nur eine gestalterische Änderung; baulich bleibt alles wie bisher. Dem beantragten Einfahrtsschild kann im Grunde zugestimmt werden, allerdings ist auf die Einhaltung eines ausreichenden Sichtdreieckes zu achten. Bei dem angegebenen Abstand von 2,489 m ergeben sich jedoch keine Probleme.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Erneuern eines Werbepylon, zum Errichten einer Einfahrtbeschilderung (Abstand 4 m von der Fahrbahnkante der B 20) und dem Austauschen zweier Schriftzüge auf dem Grundstück Schloßweg 21 (Fl.Nr. 835) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:33 Uhr