Bauantrag zum Errichten eines Anbaus und einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Bachstr. 15 (Fl.Nr. 116/9)
Daten angezeigt aus Sitzung:
34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller gibt bekannt, dass auf dem Grundstück Bachstr. 15 an der Westseite ein Anbau zur Erweiterung des Wohnzimmers mit einer Grundfläche von 14,94 m² sowie eine Terrassenüberdachung mit einer Fläche von 10,5 m² errichtet werden soll.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße. Das geplante Bauwerk widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Teilen:
- Überschreitung der Baugrenze um ca. 80 cm
- Dachneigung des Anbaus von 12 % entgegen den festgesetzten 22 - 24 %
Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes sind gem. § 31Abs. 2 BauGB möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und u.a. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Städtebaulich bestehen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze keine Probleme, da nach Ziffer 1.2 der Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Überschreitung der Baugrenze bis zu 1,50 m für untergeordnete Bauteile wie beispielsweise Wintergärten zulässig ist. Da der Wohnanbau im weiteren Sinn äußerlich mit einem Wintergarten vergleichbar ist, steht hier einer Befreiung grundsätzlich nichts entgegen. Hinsichtlich der Dachneigung ist festzustellen, dass ein abgesetztes Dach gefälliger wirkt als eine nochmalige Dachverlängerung wie an der Ostseite des Gebäudes. Ein steileres Dach in abgesetzter Bauweise ist allerdings nicht möglich, da die notwendigen Dämmmaßnahmen sonst nicht mehr möglich sind. Städtebaulich erscheint die flachere Dachneigung gegenüber dem Hauptbau problemlos, so dass aus Sicht der Verwaltung auch diesem Befreiungsantrag zugestimmt werden kann. Auflagen hinsichtlich des Immissionsschutzes kommen nicht zum Tragen, da der Anbau weder als Schlaf- noch als Kinderzimmer genutzt wird.
Die GRZ erhöht sich durch den Anbau nur um 0,05. Die zulässige GRZ von 0,3 bzw. 0,45 wird nicht überschritten.
Somit bestehen keine Bedenken gegen eine Zustimmung zu dem beantragten Vorhaben.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Anbau eines Wohnraumes und einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Bachstr. 15 (Fl.Nr. 116/9) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Den beantragten Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze und der Dachneigung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:34 Uhr