Bauantrag zum Errichten eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Trattbergstr. 3 (Fl.Nr. 654/2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2017 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, dass auf dem Grundstück Trattbergstraße 3 ein Doppelhaus entstehen soll. Das Grundstück wurde zwischenzeitlich geteilt, so dass auf jeder Flurnummer eine Doppelhaushälfte entstehen soll. Die Fläche für die Garagen und die Stellplätze wurden ebenfalls aus dem Bestandsgrundstück herausgemessen und gehören den Bauherren zu gleichen Teilen. Damit ist der Nachweis für die vier notwendigen Stellplätze erbracht.

Dass Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Gaisbergstraße Süd“. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit folgender Ausnahme:
Die Lage der Garage soll verändert werden. Dazu wurde im Rahmen einer Voranfrage am 17.07.2017 die Zustimmung durch den Bauausschuss bereits in Aussicht gestellt.
Nun liegt der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor. Die beantragte Befreiung ist städtebaulich vertretbar und berührt nicht die Grundzüge der Planung. Somit kann dem Befreiungsantrag zugestimmt werden, das Bauvorhaben ist insgesamt genehmigungsfähig.


Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Trattbergstraße 3 (Fl.Nr. 654/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Dem Antrag zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Lage der Garagen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 09:09 Uhr