Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses in eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende auf dem Anwesen Franz-von-Kobell-Str. 4 (Fl. Nr. 48/8)


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.03.2025 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das bestehende Wohngebäude auf dem Anwesen Franz-von-Kobell-Str. 4 soll in eine Gemeinschaftsunterkunft für 23 Flüchtlinge und Asylbegehrende umgenutzt werden.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Franz-von-Kobell-Straße“ in einem allgemeinen Wohngebiet.
Bauliche Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen, können als Anlagen für soziale Zwecke eingeordnet werden (vgl. § 246 Abs. 11 Satz 1 BauGB) und sind Sonderbauten. Diese sind in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässig.

Im EG sind Küche, Gemeinschaftsraum und ein WC, im OG 5 Zimmer und im DG 2 Zimmer mit angeschlossenem Bad geplant.
An der äußeren Form des bestehenden Wohnhauses finden keine baulichen Änderungen statt. 
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und die Erschließung ist gesichert.

Somit ist das Vorhaben genehmigungsfähig. 

Diskussionsverlauf

Eine Ablehnung des Antrags könnte nur erfolgen, wenn dieser geltenden Bauvorschriften widerspricht, schickt BM Holzner voraus. Dies ist nicht der Fall. Dennoch sind an das Landratsamt Schwierigkeiten hinsichtlich der Nutzungsart im Hinblick auf die Unterbringung von Kindergarten- und Schulkindern herangetragen worden. Ebenso wurde beim LRA mehrfach gebeten, auf Nachbarkommunen einzuwirken, die noch keine Unterkünfte für Asylbegehrende zur Verfügung stellen.

Der Bürgermeister macht auf Nachfrage klar, dass das Fehlen der Nachbarunterschriften im Bauantrag keine Rolle spielt, vielmehr ist deren rechtliche Notwendigkeit nicht im Baurecht verankert.

Im Gremium wird die Anzahl der Personen kritisch gesehen, für die das Einfamilienhaus zu einer Gemeinschaftsunterkunft umgebaut werden soll. Zuvor hatte in dem Gebäude eine 10-köpfige Familie gewohnt. In den Räumen sind nun Stockbetten für 4 Personen pro Zimmer vorgesehen. Insgesamt ist die Unterkunft auf 23 Personen ausgerichtet, untergebracht in sieben Zimmern. Sie werden „eingepfercht“ und das ist nicht „menschenwürdig“, lautet der Vorwurf. Es handelt sich dabei keineswegs um Familien, die Menschen sind „zusammengewürfelt“. Aus diesem Grund wird die Sozialverträglichkeit in Frage gestellt, die Prüfung dieses Gesichtspunkts bezweifelt und daher die Zustimmung verweigert.

Missfallen wird im Ausschuss geäußert, weil sich Nachbarkommunen „aus der Affäre“ ziehen, wenn es um die Unterbringung von Asylbegehrenden geht. Piding dagegen erfüllt seine Pflicht und hat bereits Asylunterkünfte zur Verfügung gestellt u. a. mit dem Bahnhof und dem ehemaligen Hotel „Alpenblick“. Durch seine günstige Infrastruktur wird Piding bevorzugt herangezogen, wenn es um die Verteilung von Asylbegehrende geht, wird hervorgehoben.   
Demgegenüber erfolgt der Hinweis, andere Kommunen tun weit mehr, Piding ist kein „Über-Erfüller“. Dass es eine Nachbargemeinde gibt, die „gar nichts tut“, wird in diesem Zusammenhang nicht zurückgewiesen. Ein offener und gelassener Umgang sollte angestrebt und berücksichtigt werden, dass der Landkreis den Wegfall großer Unterkünfte wie das ehemalige Hotel „Axelmannstein“ auszugleichen hat. Alternativ müssten landkreiseigene Turnhallen belegt werden. Diese liegen jedoch in Orten, die bisher weit mehr als Piding getan haben. Die Anzahl der Personen pro Zimmer richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben, wird aufgezeigt und auch Zustimmung angekündigt. 

Was im Gremium „sauer aufstößt“: Der Eigentümer ist mehrfach mit Bauplänen vorstellig geworden, die jeweils Grenzen überschritten haben. Im jetzigen Antrag wird eine Trotzreaktion gesehen, die darauf abzielt, der Gemeinde „eins auszuwischen“.
Ein weiterer Punkt zur Ablehnung besteht darin, dass in Piding Wohnraum für junge Familien fehlt. Ohne fremdenfeindlich wirken zu wollen, wird in den Raum gestellt, dass sich andere Gemeinden ebenso mit dem Thema befassen sollen. Der Landkreis möge Turnhallen belegen, wenn Asylbegehrende nicht mehr anderweitig untergebracht werden können. 
  
GR Lerach möchte seine Haltung im Protokoll dahingehend festgehalten wissen, dass er dem Antrag auf Nutzungsänderung für eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende grundsätzlich im Hinblick auf das Baurecht positiv gesinnt ist, jedoch nicht für die Ausrichtung auf eine Anzahl von 23 Personen.

Laut Frau Burger liegen keine planungsrechtlichen Gründe für eine Ablehnung der Nutzungsänderung vor, allerdings können Bedenken gegen eine Belegung mit 23 Personen vorgebracht werden.

BM Holzner schlägt vor, die Abstimmung zum Antrag auf Nutzungsänderung bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen, bis die Frage zur Belegung mit 23 Personen geklärt ist. 
Das Gremium bekundet Einverständnis.
 
 

Datenstand vom 09.04.2025 13:07 Uhr