Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung einer Einfriedung mit Steinen und Lattenzaun auf dem Grundstück Roseggerstr. 40 (Fl. Nr. 256/79)


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.03.2025 ö 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Roseggerstraße 40 (Fl. Nr. 256/79) soll eine Einfriedung mit Steinen und Lattenzaun (siehe beigefügtes Bild) errichtet werden.

Das Bauvorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO). Da sich das Grundstück jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding-Ost“ befindet und in den Festsetzungen unter § 2 Nr. 6 der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften Einfriedungen nur mit naturbelassenen Hanichelzäunen zulässig sind, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.

Eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann nach § 31 Abs. 2 BauGB unter anderem dann erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Der geplante Holzzaun soll mit Steinen untermauert werden, um das leicht abfallende Grundstück zu sichern. Die Einfriedung wird sich dem Gefälle des Grundstücks anpassen. Der geplante Zaun soll eine Höhe von 1,00 m und der Steinsockel an der höchsten Stelle 0,50 m haben.

Da laut Antragsteller im Baugebiet Piding Ost bereits Einfriedungen mit Steinen bestehen, durch die Einfriedung die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Nachbarn dem Vorhaben zugestimmt haben, kann aus Sicht der Verwaltung dem Antrag zugestimmt werden. 

Diskussionsverlauf

Frau Burger erklärt nach Erkundigung aus dem Gremium, die Gestaltungsvorschrift „Hanichelzaun“ bedarf einer isolierten Befreiung und kann nicht komplett aus dem Bebauungsplan entfernt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauunsplans Nr. 10 „Piding-Ost“ zur Errichtung einer Einfriedung mit Steinen und Lattenzaun auf dem Anwesen Roseggerstr. 40 (Fl. Nr. 246/79) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2025 13:07 Uhr