Nutzungsänderung einer ehemaligen landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 509/6 an der Högler Straße zu einer Geräte- und Hackschnitzellagerhalle
Daten angezeigt aus Sitzung:
44. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller erläutert, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 509/6 an der Högler Straße vor Jahren eine landwirtschaftliche Halle zulässiger Weise errichtet wurde. Im Rahmen einer Baukontrolle durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass die ursächliche Zweckbestimmung des Gebäudes entfallen ist und nun als Geräte- und Hackschnitzellagerhalle des Grundeigentümers dient. Nun liegt ein Bauantrag auf eine entsprechende Nutzungsänderung vor.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB. Das Gebäude wurde nach Angabe des Bauherrn zulässigerweise in der Zeit errichtet, als noch eine Landwirtschaft bestand. Das Vorhaben kann demnach als teilprivilegiert angesehen und nach § 35 Abs. 4 BauGB beurteilt werden. Die ausgeübte Nutzung entspricht nach wie vor landwirtschaftlichen Aspekten, die sich durch die Aufgabe der Landwirtschaft nicht verändert haben. Zudem ist sichergestellt, dass die Anlage auch weiterhin in der vorgesehenen Art genutzt wird, da der Bauherr seinen gesamten Energiebedarf mit Hackschnitzel deckt.
Unter diesen Gesichtspunkten wird vorgeschlagen, der Nutzungsänderung zuzustimmen.
Im Weiteren schildert Herr Schaller
, dass die Zufahrt zur Halle nach Rücksprache mit dem Landratsamt bis zur notwendigen Breite zurückgebaut wird, damit die Flächenversiegelung auf das Notwendigste beschränkt bleibt.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Nutzungsänderung der ehemaligen landwirtschaftlichen Halle auf dem Grundstück Fl.Nr. 509/6 in eine Geräte- und Hackschnitzellagerhalle zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2019 14:36 Uhr