Anordnung eines Halteverbotes in der Straße Am Staufeneck


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.05.2018 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Laut Herrn Schaller hat Herr Haintz, Am Staufeneck 11, beantragt, in der Straße „Am Staufeneck“ auf der östlichen Straßenseite ein eingeschränktes Haltverbot zu erlassen. Herr Haintz befürchtet, dass durch das vor dem Anwesen Am Staufeneck 8 ständig geparkte Kfz der Anwohnerin die Zufahrt u.a. für Rettungsfahrzeuge nicht mehr möglich sei. Ein Nachmessen durch die Gemeinde ergab, dass neben dem Fahrzeug der Anwohnerin eine restliche Durchfahrtsbreite von 3,20 m erhalten bleibt und somit die gesetzliche Vorgabe von 3,05 m erfüllt ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Anordnung eines eingeschränkten Halte verbots (Z 286) in der Straße „Am Staufeneck“ nicht zu, da die verbleibende gesetzliche Mindestbreite der Fahrbahn von 3,05 m durch parkende Fahrzeuge nicht unterschritten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2019 10:57 Uhr