Bauantrag zum Errichten einer Überdachung des Eingangsbereichs am bestehenden Gebäude Bahnhofstr. 28 (Fl.Nr. 693)
Daten angezeigt aus Sitzung:
46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
Herr Schaller lässt wissen, dass am bestehenden Geschäftshaus Bahnhofstr. 28 eine Überdachung des gesamten Eingangsbereiches (9,39 x 1,80 m) mit einer Stahl- und Glaskonstruktion errichtet werden soll.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der Bebauung in die nähere Umgebung einfügen. Das Vorhaben fügt sich harmonisch in die bestehende Bausubstanz ein, negative Auswirkungen sind nicht zu erkennen. Ein Einfluss auf die überbaute Fläche ergibt sich nicht.
Die Prüfung des Bauantrages ergab, dass dem Vorhaben zugestimmt werden kann.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Eingangsüberdachung am Geschäftshaus Bahnhofstr. 28 (Fl.Nr. 693) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2019 11:00 Uhr