Nutzungsänderung einer Abtankhalle in Betriebsräume auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr. 632/1)
Daten angezeigt aus Sitzung:
47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
2. BM Argstatter zeigt persönliche Beteiligung an, nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil und übergibt das Wort an 3. BM Dr. Zimmer.
3. BM Dr. Zimmer übernimmt die Leitung der Sitzung, weist aber die persönliche Beteiligung von 2. BM Argstatter zurück.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei 2. BM Argstatter die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 8
NEIN-Stimmen 2
Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 in einem Teil der ehemaligen Abtankhalle Betriebsräume eingebaut werden sollen. Zu diesem Vorhaben wurde eine Nutzungsänderung beantragt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hockerfeld“.
Die vorgesehene Nutzungsänderung widerspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Somit kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Nutzungsänderung eines Teilbereichs der ehemaligen Abtankhalle zu Betriebsräumen auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr. 632/1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2019 11:03 Uhr