Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring: Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.09.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring hat in seiner Sitzung am 07.02.2002 die Neuaufstellung des kommunalen Flächennutzungsplanes unter Integration des Landschaftsplanes beschlossen, gibt Herr Schaller bekannt. Das Planungsgebiet umfasst das komplette Gemeindegebiet. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wurde am 06.02.2017 gebilligt. Die Gemeinde Piding wird nun gemäß § 4 Abs. BauGB um Stellungnahme zum Entwurf des Flächennutzungsplanes gebeten.
Der Entwurf wurde durchgesehen, es konnten keine Feststellungen getroffen werden, die sich nachteilig auf die Belange der Gemeinde Piding auswirken könnten. Aus Sicht der Verwaltung sind keine Bedenken oder Einwände gegen den Flächennutzungsplanentwurf zu erheben.
Die gesamten Unterlagen zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes können auf der Homepage der Gemeinde Ainring unter „www.ainring.de – Aktuelles – Bauleitplanverfahren – Neuaufstellung Flächennutzungsplan“ eingesehen werden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt vom Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring Kenntnis; Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2019 14:02 Uhr