Bauantrag zum Errichten eines Anbaus an das bestehende Gebäude Bahnhofstr. 15 (Fl.Nr. 675/6)
Daten angezeigt aus Sitzung:
56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
An das bestehende Anwesen Bahnhofstr. 15 soll an der Südseite ein zweigeschossiger Anbau mit einer Grundfläche von 8,36 x 7,49 m errichtet werden, gibt Herr Schaller bekannt. Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der überbauten Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt. Das Grundstück hat eine Fläche von 954 m² und ist für die vorgesehene Bebauung geeignet. Die Flächen für die notwendigen zwei Stellplätze und den Besucherparkplatz sind bereits in befestigter Bauweise vorhanden. Im Verhältnis zur Bebauung der Nachbargrundstücke erscheint die geplante Bebauung angemessen und vertretbar. Es wird daher vorgeschlagen, dem Bauantrag zuzustimmen.
Auch Nachfragen von 3. BM Dr. Zimmer und GR Lerach teilt Herr Schaller die Grundflächenzahl in Höhe von 0,53 mit.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Anbaus an das bestehende Anwesen Bahnhofstr. 15 (Fl. Nr. 675/6) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.05.2019 13:41 Uhr