Bauantrag zum Errichten eines Einfamilienhauses (Ersatzbau) auf dem Grundstück Panoramaweg 15 (Fl. Nr. 522/2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.04.2019 ö 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GRin Schöndorfer zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderätin Schöndorfer die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0

Herr Schaller schildert, dass auf dem Grundstück Panoramaweg 15 derzeit ein Einfamilienhaus mit Garage steht. Das Gebäude ist bautechnisch überholt, soll abgebrochen und durch einen Neubau in weitgehend gleichartiger Bauweise ersetzt werden. Die Planung sieht ein Einfamilienhaus vor. Anders als im Bestand soll die Garage in den Hang eingebaut und überdeckt bzw. begrünt werden.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Högler Straße“. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Ausnahme der Einhaltung der Baugrenze. Ein kleiner Teil des Eingangsbereichs sowie die Garage mit kleiner Werkstatt befinden sich außerhalb der Baugrenze. Für die Überschreitung der Baugrenze wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Die Prüfung des Befreiungsantrages ergab Folgendes:
Beim Bestandsgebäude handelt es sich um ein altes, zu kleines Wohnhaus, das bautechnisch und energetisch völlig überholt ist. Der Neubau soll angepasst an die neue Zeit errichtet werden, jedoch im Erscheinungsbild im Wesentlichen gleichbleiben. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1994, das Gebäude bestand zu dieser Zeit seit langem. Auf der Grundlage des Bestandes wurde das Baufenster im Bebauungsplan festgesetzt, aber aus heutiger Sicht zu eng gefasst. Auf die Topografie des Baugrundstückes (Hanglage) wurde keine Rücksicht genommen. Hintergrund für die Aufstellung des Bebauungsplanes war die seinerzeitige Entwicklung des Baugebietes Högler Straße, in den die beiden bereits bebauten Grundstücke am Panoramaweg einbezogen wurden. So gesehen ist die Bestandsübernahme nicht als Grundzug der Planung zu werten. Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann daher aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden. Bezugsfälle sind nicht zu erwarten.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag und dem Antrag auf die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenze zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage (Ersatzbau) auf dem Grundstück Panoramaweg 15 (Fl. Nr. 522/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2019 13:41 Uhr