Bauantrag zum Umbau des bestehenden Wohnhauses Wiesenweg 3 (Fl. Nr. 696/2)
Daten angezeigt aus Sitzung:
59. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 01.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Das bestehende Anwesen Wiesenweg 3 soll in Teilen abgebrochen werden und damit künftig eine Grundfläche von 13,04 x 12,83 m erhalten, wodurch zwei Wohnungen entstehen sollen, berichtet Herr Schaller. Die Höhe des Gebäudes soll sich um ca. 1 m auf 9,05 m erhöhen, ein Dachgeschoss ist nicht geplant. Die Dachneigung soll 18 ° betragen.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u. a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Fläche in die nähere Umgebung einfügen.
Das Grundstück hat eine Fläche von 998 m². Der bisher überdachte Bereich verändert sich nicht, diese Fläche wird nur in den überbauten Teil einbezogen. Die Dachneigung von 18° fällt zwar etwas aus dem Rahmen, kann aber hingenommen werden. Bei einer Dachneigung von 22° würde sich der First um etwa 60 cm erhöhen und das Gebäude aufgrund seiner Breite sehr wuchtig erscheinen lassen. Zudem gibt es in der näheren Umgebung auch andere Dachformen wie beispielsweise das Pultdach am Kindergarten Wiesenweg. Die überbaute Fläche ändert sich gegenüber dem Bestand nicht. Die notwendigen vier Stellplätze für zwei Wohnungen sind nachgewiesen.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass sich das geplante Gebäude in die nähere Umgebung einfügt. Es wird daher empfohlen, dem Bauantrag zuzustimmen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Umbau des Anwesens Wiesenweg 3 (Fl.
Nr. 696/2) mit Einbau von zwei Wohnungen zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.07.2019 15:13 Uhr