Bauantrag zum Errichten einer elektrischen Hängebahn (EHB) auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr. 632/1)
Daten angezeigt aus Sitzung:
63. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Schlindwein kommt um 19.11 Uhr zur Sitzung. Damit sind 11 Mitglieder, inklusive des 1. Bürgermeisters, anwesend und stimmberechtigt.
Herr Schaller erinnert im Sachvortrag daran, dass die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 derzeit die Produktion 4 errichten. Die Erzeugnisse der Produktion 4 müssen in das Hochregallager 1 mittels einer Elektrohängebahn (EHB) verbracht werden. Für die Errichtung der EHB in einem Brückenbauwerk zwischen Produktion 4 und dem Hochregallager 1 liegt nun ein Bauantrag vor. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 „Hockerfeld“.
Die Brücke soll eine Länge von 42,16 m haben und soll über einem Bestandsgebäude errichtet werden. Die Firsthöhe der Brückenkonstruktion liegt auf 460,16 mNN und entspricht damit den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die GRZ ändert sich durch das Vorhaben nicht, da wie bereits angeführt ein bestehendes Bauwerk überbaut wird. Die Prüfung des Bauantrags ergab, dass auch alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. Es wird daher empfohlen, dem Bauantrag zuzustimmen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer elektrischen Hängebahn auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr.632/1) und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.12.2019 13:37 Uhr