Herr Schaller informiert hinsichtlich der Feuerbeschau im Rathaus zu drei Punkten wie folgt:
1. Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter: Laut Aussage des externen Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde Piding, Herr Syrbe, gibt es keine Vorgaben, in welchem Turnus die Unterweisung stattfinden muss.
2. Umgang mit dem Feuerlöscher: Grundsätzlich sei es ausreichend, wenn 5 % der Mitarbeiter im Umgang mit einem Feuerlöscher geschult sind. Diese Vorgabe sei damit erfüllt, dass sich zwei aktive Feuerwehrmänner unter dem Rathaus-Personal befinden.
3. Brandschutzbeauftragter: Laut Aussage von Herrn Syrbe gibt es für das Rathaus keine Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten.
GR Pfannerstill zeigt sich über diese Informationen verwundert und begründet, dass er in seinem beruflichen Umfeld die Erfahrung gesammelt habe, die Einhaltung von Brandschutzanforderungen regelmäßig überprüfen und dokumentieren zu müssen.
Herr Schaller betont, er möchte die Angelegenheit nicht herunterspielen. In Zukunft soll auf die Einhaltung des Brandschutzes geachtet werden.
Weiters ist es Herrn Schaller ein Bedürfnis, seinem Unmut über einen Text auf der Internetseite des Grünen-Kreisverbands BGL Ausdruck zu geben. Er fühle sich durch diesen Beitrag persönlich angegriffen, argumentiert Herr Schaller, die öffentliche Nennung seines Namens in Zusammenhang mit festgestellten Mängeln im Rahmen der Feuerbeschau im Rathaus Piding sei nicht angemessen und sei auch nicht mit seinem Ehrenamt in der Kreisbrandinspektion Berchtesgadener Land in Verbindung zu bringen. Vor allem die Veröffentlichung einer an ihn gerichteten E-Mail ohne die folgende Antwort verfälsche den tatsächlichen Sachverhalt.
Er betont, dass seine ehrenamtliche Tätigkeit für die Feuerwehr nichts mit seiner Arbeit im Rathaus zu tun habe und bittet, den Beitrag von der Internetseite zu entfernen.
3. BM Dr. Zimmer nimmt dies zur Kenntnis. Gleichzeitig bittet er den Sitzungsleiter, ein Anprangern seiner Person in öffentlicher Sitzung zu unterbinden.
BM Holzner erachtet das Vorgehen von Herrn Schaller als legitim.
Nach kurzer emotionaler Debatte über die Zulässigkeit eines solchen Prozederes lässt 3. BM Dr. Zimmer verlauten, dass er die Aussage Schallers in öffentlicher Sitzung als unangebracht erachtet und kündigt an, den Sachverhalt der Rechtsaufsicht am Landratsamt zu übergeben.