12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Göllstraße" zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 678/29
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 678/29 ein Wohngebäude errichtet werden soll.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 "Göllstraße". Für den Bau des Anwesens Bahnhofstr. 31 wurde das seinerzeitige Grundstück Fl.Nr. 678 in die Fl.Nr. 678/27 und 678/29 aufgeteilt, wobei die Bebauungsplanänderung im Jahr 2006 beide Grundstücke umfasste. Auf der Fl.Nr. 678/29 wurde auf Wunsch des Grundstückseigentümers auf die Festsetzung von Baugrenzen verzichtet, da in nächster Zeit keine Bebauung geplant sei.
Nun liegt ein Antrag auf eine Bebauungsplanänderung vor mit dem Ziel, auf der Fl.Nr. 678/29 ein Einfamilienhaus zu errichten. Diesem Antrag kann nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden, da bereits für das gesamte Areal ein Bebauungsplan besteht und durch die Änderung eine bereits vorgesehene grundsätzliche Bebauung ausgeführt werden soll.
Diskussionsverlauf
GR Lerach weist darauf hin, dass das Landratsamt eine Bebauungsplanänderung auf Einzelgrundstücke durchwegs kritisch betrachtet.
Herr Schaller äußert, dass es keinen Sinn macht, das ganze Gebiet mit aufzunehmen, da lediglich der Wunsch für die Bebauung des einzelnen Grundstücks vorliegt und hierüber mit dem Landratsamt noch gesprochen werden muss.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Göllstraße" zu und beauftragt die Verwaltung zur Einleitung der notwendigen Verfahrensschritte zur beantragten Änderung des Bebauungsplanes. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:21 Uhr