Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Gastronomie auf dem Grundstück Neubichel 1 (Fl.Nr. 1573)


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.08.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.08.2015 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass am Anwesen Neubichel 1 (Gaststätte Baamhakke) ein Anbau für Bühnenmaterial mit Carport (Grundfläche 10,22 x 5,50 m) sowie eine zwischen 3,75 m und 6,66 m breite Überdachung des Gaststättenvorfeldes errichtet werden soll. Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, die Genehmigung von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB.

Vorab anzumerken ist, dass das beantragte Vorhaben bereits vor langer Zeit ausgeführt wurde und jetzt anlässlich der Betriebsübergabe an den Sohn eine baurechtlichen Genehmigung nachgeholt werden soll. Nach Angabe des Planers wird zeitgleich auf Verlangen des Landratsamtes der vorbeugende Brandschutz überarbeitet.

Nach 35 Abs. 4 Ziff. 6 BauGB ist die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten
gewerblichen Betriebs zulässig, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude angemessen ist.
Die Gaststätte wurde zulässigerweise errichtet und hat eine Grundfläche von rund 300 m², das gesamte Gebäude hat eine Grundfläche von rund 590 m². Der überdachte Außenbereich hat rund 170 m². Somit kann der Außenbereich im Verhältnis zum gesamten Gebäude als untergeordnet angesehen werden. Der gesamte Bereich befindet sich an der Ostseite des Gebäudes, also hangseitig und ist dadurch überhaupt nicht einsehbar.
Da die weiteren Voraussetzungen des § 35 Abs. 6 BauGB erfüllt werden, kann dem Bauantrag entsprochen werden.

Diskussionsverlauf

BM Holzner hält es für ungut dies im Nachhinein zu genehmigen. Allerdings besteht dieser Anbau schon 10 – 12 Jahre und es gab nie Beschwerden. Nach Auskunft des Landratsamtes ist dies gaststättenrechtlich vertretbar.

GR Geigl kann dieser Vorgehensweise nicht zustimmen, da sich der Bauherr seiner Meinung nach viel Geld spart.

Herr Schaller und BM Holzner teilen mit, dass sich der Bauherr keineswegs etwas spart, da dieser Vorgang wie ein normales Genehmigungsverfahren behandelt wird.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Erweiterung des gastronomischen Bereichs (Außenanlagen) der Gaststätte auf dem Grundstück Neubichel 1 (Fl.Nr. 1573) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2017 15:22 Uhr