Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Tanzschule in ein Bistro-Cafe im Anwesen Ahornstr. 30 (Fl.Nr. 1036)
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.10.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass mit dem Wechsel in der Gastronomie im Anwesen Ahornstraße 30
auch die Nutzung der bisherigen Tanzschule im 1. OG geändert werden soll. Der Betreiber beabsichtigt nun, dort als Bestandteil der Gastronomie im Erdgeschoss ein Bistro-Cafe einzurichten.
Das betreffende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 "Ahornstraße".
Die Nutzungsart wurde als Mischgebiet festgesetzt; eine Gastronomie ist zulässig.
Die Anzahl der notwendigen Stellplätze ändert sich nicht, die Tanzschule wurde hinsichtlich der Stellplätze bereits als übliche gastronomische Nutzung bewertet.
Somit ist der Antrag auf Nutzungsänderung genehmigungsfähig.
Diskussionsverlauf
GR Schlindwein merkt an, dass in dem Gebäude auch Wohnungen vorhanden sind und fragt nach, ob es hier keine Probleme mit der nächtlichen Ruhestörung gibt.
Herr Schaller verneint dies, da bisher an dieser Stelle schon eine Gastronomie mit Tanzstudio bestand und sich an der Nutzung der Räumlichkeiten nicht viel ändern wird. Die Räumlichkeiten sollen in erster Linie als Aufenthalts- und Warteraum dienen, wenn es in der Gaststätte zu voll ist oder können auch für Feierlichkeiten gemietet werden.
Auch weist Herr Schaller darauf hin, dass es zwei getrennte Eingänge bzw. Treppenhäuser für die Wohn- und Gaststättennutzung gibt.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der beantragten Nutzungsänderung der Räume im 1. OG des Anwesens Ahornstr. 30 (Fl.Nr. 1036) von einer Tanzschule in ein Bistro-Cafe zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:23 Uhr