Im Unterschied zu dem Bebauungsplan in TOP 5 dieser Sitzung sitzt hier die Gemeinde „mit im Boot“, so der Bürgermeister.
GR Rotter verliest seinen Standpunkt wie folgt:
„Ich möchte natürlich, dass die Familie bauen darf, aber im Mischgebiet, wenn dies möglich ist.
Mein Problem besteht darin, dass das Urbane Gebiet die bauliche Situation nur etwas verändert. Es lässt die engere Bebauung zu, was wir grundsätzlich auch anstreben sollten.
Wie stehen wir aber den Anwohnern in diesem Gebiet gegenüber, damit dass die Immissionsrichtwerte (bei einem Mischgebiet bei Tag 60 Dezibel) in einem Urbanen Gebiet bei 63 Dezibel liegen, was also eine Erhöhung von 3 Dezibel bedeutet. Dies liegt nahe an den Werten eines Gewerbegebiets. Wer groß profitiert, ist die Autobahndirektion. Wenn der Ausbau der Autobahn-Bestandstrasse kommt und nach Norden ausgebaut wird, sind für das Gebiet des Bebauungsplans „Berchtesgadener Straße“ keinerlei Maßnahmen erforderlich, da die Grenzwerte beim Immissionsschutz im Urbanen Gebiet sehr hoch sind. Dies ist für Piding insgesamt dramatisch.
Die Autobahndirektion würde aus Kostengründen nur das allernötigste machen; was dringend nötig ist, und keinen Millimeter mehr.
Im Urbanen Gebiet werden die Anwohner künftig von der Autobahndirektion beim Autobahnausbau weniger geschützt, da die Orientierung der Grenzwerte höher liegt.“
Um dem Bauwerber zu helfen, ist die Änderung in ein Urbanes Gebiet erforderlich, so Herr Schaller. Dies entspricht dem Vorschlag des Landratsamts.
Die Schwelle der Lärmwerte wird heruntergesetzt, befürchtet BM Holzner. Den Kindergarten schlechter zu stellen, schließt er aus. Dennoch sollte das geplante Bauvorhaben nicht verhindert werden.
2. BM Kleinert erinnert, der Kindergarten wurde von der Autobahndirektion bei deren Ausbauplänen bezüglich der Lärmwerte sehr niedrig bewertet. Auch angesichts einer Erhöhung von 3 Dezibel sollte das Bauvorhaben Lechsenwiese 3 ermöglicht werden.
Drei Dezibel bedeuten eine Verdopplung der Lärmwerte, wirft GR Dr. Zimmer ein.
Die Möglichkeit, nur einen Teil des Bebauungsplans als Urbanes Gebiet zu widmen, stellt GR Lerach in den Raum. Dabei könnte das Gebiet größer gefasst werden, um eine Erweiterung des Kindergartens einzuschließen.
Wie eine Prüfung durch das Bauamt ergab, ist diese Variante hier nicht möglich, antwortet Herr Schaller.
GR Dr. Zimmer regt an, in das Änderungsverfahren einzusteigen und im Verlauf entsprechend abzuwägen. Dabei ist ein gemeindlicher Anteil an den Verfahrenskosten höher als die Hälfte nicht leicht zu argumentieren.
Da bei einer Bebauungsplanänderung auch andere Wohngebäude profitieren, hält GR Koch eine Halbierung der Kosten für diskussionswürdig. Er priorisiert die Übernahme von 2/3 der Kosten durch die Gemeinde.
BM Holzner gibt die Signalwirkung für andere Bebauungspläne zu bedenken. Die von der Gemeinde zu tragenden Kosten für Änderungsverfahren wären erheblich, warnt er. In der Vergangenheit trugen die Antragsteller die gesamten Verfahrenskosten für Bebauungsplanänderungen, hält der Bürgermeister vor Augen. Nun mehr als die Hälfte der Kosten zu übernehmen, ist angesichts dessen nicht gerechtfertigt.
Die gesamten Verfahrenskosten betragen ca. EURO 12.000, konkretisiert Herr Schaller.
GR Lerach unterstützt die Meinung von GR Koch und fügt hinzu, der bestehende Bebauungsplan entspricht nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten. Der gemeindliche Kindergarten ist ebenfalls betroffen. Ein weiterer Grund, mehr als die Hälfte der Verfahrenskosten zu übernehmen, ist die gewünschte Nachverdichtung. Des Weiteren schlägt er der Verwaltung die Inangriffnahme des schlechtesten Bebauungsplans im nächsten Jahr vor.
GR Dr. Zimmer erachtet den Vorschlag von GR Lerach als „illusorisch“. Er sieht auch keine Veranlassung dafür. Für die Verwaltung inklusive der beteiligten Behörden entsteht ein hoher Arbeitsaufwand. Darüber hinaus fehlt im nächsten Jahr der entsprechende Haushaltsansatz.
Die veralteten Bebauungspläne zu ändern, bezeichnet BM Holzner als „Herkulesaufgabe“.
Aufgrund der verschiedenen Meinungen im Gremium rät 2. BM Kleinert, wegen der Kostenaufteilung bezüglich der Bebauungsplanänderung zwei Beschlussvarianten zur Abstimmung zu stellen.