Antrag auf Erweiterung einer bestehenden landwirtschaftliche Lagerhalle und Anbau einer Nahwärmeheizung auf dem Grundstück Bahnhofstr. 12, Fl. Nr. 670
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem landwirtschaftlich genutzten Grundstück Bahnhofstr. 12 (Fl. Nr. 670) soll die bestehende landwirtschaftliche Lagerhalle erweitert und eine Nahwärmeheizung angebaut werden, erläutert Herr Schuster.
Die neu entstehende Lagerhalle soll auf einer Grundfläche von 10 x 10,2 m eine Nutzfläche von 100,72 m² und 6,22 m Firsthöhe haben. Der anzubauende Raum für die Nahwärmeheizung soll auf 2,83 x 4,74 m entstehen.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Gebiet, welches als Acker/Grünland ausgewiesen ist. Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt. Die Eigenart der näheren Umgebung ist als Dorfgebiet (MD) festgelegt, in welchem die Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe allgemein zulässig sind. Das Vorhaben fügt sich dem Maß nach ein, aufgrund der Grundstücksgröße liegt die versiegelte Fläche auch im Vergleich mit Nachbargrundstücken absolut im Rahmen. Durch die flachere Ausführung der Lagerhallenerweiterung bildet sich zudem ein optischer Abschluss zur Ackerfläche.
Die Abstandsflächen werden eingehalten, die Erschließung ist gesichert.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Erweiterung einer bestehenden landwirtschaftlichen Lagerhalle und dem Anbau einer Nahwärmeheizung in der Bahnhofstr. 12, Fl. Nr. 670 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2021 11:20 Uhr