Vollzug des Personenstandsgesetzes - Ernennung der Dritten Bürgermeisterin zur Eheschließungsstandesbeamtin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2020 ö 49

Diskussionsverlauf

Die Dritte Bürgermeisterin Brigitte Freund ist aufgrund der beabsichtigten Ernennung zur Eheschließungsstandesbeamtin persönlich beteiligt. Sie wird deshalb nach Art. 49 Abs. 1 – 3 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung und Beschlussfassung über ihre Bestellung ausgeschlossen.

20 dafür : 0 dagegen

Beschluss

Die Dritte Bürgermeisterin Brigitte Freund wird mit Wirkung vom 28. Mai 2020 zur Standesbeamtin bestellt.

Die Bestellung wird auf folgende Tätigkeiten beschränkt (§ 2 Abs. 3 AVPStG):
  1. Vornahme von Eheschließungen
  2. Vornahme der im Zusammenhang mit der Eheschließung erforderlichen Beurkundungen
  3. Erstmalige Ausstellung von Personenstandsurkunde
  4. Beglaubigung oder Beurkundung von Namenserklärungen und darauf bezogene Anschlusserklärungen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2020 15:30 Uhr