Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 Baugesetzbuch (BauGB) auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 31/4 Gemarkung Pliening, westlich der Raiffeisenstraße, Pliening
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.01.2022
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Das Ausschussmitglied Bauer-Eberhart ist aufgrund seiner verwandtschaftlichen Beziehung zu den Antragstellern persönlich beteiligt. Herr Bauer-Eberhart wird deshalb nach Art. 49 Abs. 1 bis 3 GO von der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.
9 dafür : 0 dagegen
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschlussvorschlag:
„Der Gemeinderat beschließt auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 31/4 Gemarkung Pliening, gelegen zwischen Griesfeld- und Raiffeisenstraße, mit einer Größe von ca. 2.300 m², südlich und westlich der Fl.Nr. 31/3 Gemarkung Pliening, eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Ziel ist die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern.
9 dafür : 0 dagegen
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Grundstückseigentümern vor dem Eintritt in das Verfahren einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der mit der Erstellung der Satzung verbundenen Kosten, möglicher notwendiger Gutachten und einer ggf. notwendigen juristischen Beratung abzuschließen.
9 dafür : 0 dagegen
Herr Erster Bürgermeister Frick wird ermächtigt, vor Eintritt in das Verfahren, entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 26.08.2021, mit den Grundstückseigentümern eine notarielle Regelung bezüglich einer Selbstnutzungsverpflichtung der Eigentümer, welche mit einem Ankaufsrecht zugunsten der Gemeinde Pliening abgesichert wird, abzuschließen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2022 11:25 Uhr