Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 Baugesetzbuch (BauGB) auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 31/4 Gemarkung Pliening, westlich der Raiffeisenstraße, Pliening


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 27.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.01.2022 ö Vorberatend 05
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.01.2022 ö Beschliessend 08

Diskussionsverlauf

       Das Gemeinderatsmitglied Bauer-Eberhart ist aufgrund seiner verwandtschaftlichen Beziehung zu den Antragstellern persönlich beteiligt. Herr Bauer-Eberhart wird deshalb nach Art. 49 Abs. 1 bis 3 GO von der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.

19 dafür : 0 dagegen

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 31/4 Gemarkung Pliening, gelegen zwischen Griesfeld- und Raiffeisenstraße, mit einer Größe von ca. 2.300 m², südlich und westlich der Fl.Nr. 31/3 Gemarkung Pliening, eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Ziel ist die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern. 

19 dafür : 0 dagegen

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Grundstückseigentümern vor dem Eintritt in das Verfahren einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der mit der Erstellung der Satzung verbundenen Kosten, möglicher notwendiger Gutachten und einer ggf. notwendigen juristischen Beratung abzuschließen.

19 dafür : 0 dagegen

Herr Erster Bürgermeister Frick wird ermächtigt, vor Eintritt in das Verfahren, entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 26.08.2021, mit den Grundstückseigentümern eine notarielle Regelung bezüglich einer Selbstnutzungsverpflichtung der Eigentümer, welche mit einem Ankaufsrecht zugunsten der Gemeinde Pliening abgesichert wird, abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2022 08:41 Uhr