Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung der "Finsinger Straße" auf den Fl.Nrn. 72 und 72/6 Gemarkung Gelting zur Ortsstraße Nr. 55 sowie Einziehung der Fl.Nr. 51/2 Gemarkung Gelting


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.02.2022 ö Beschliessend 39

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt im Bestandsverzeichnis für Ortsstraße die Straße Nr. 55 „Finsinger Straße“ auf den Fl.Nrn. 72 und 72/6 Gemarkung Gelting wie folgt zu ändern:

Flurnummern
72 und 72/6 Gemarkung Gelting
Endpunkt:
Einmündung in Gemeindeverbindungsstraße „Straße von Gelting nach Finsing“, Nordöstliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 112
Länge
0,462 km

10 dafür : 0 dagegen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG, das Grundstück Fl.Nr. 51/2 Gemarkung Gelting als Bestandteil der Ortstraße Nr. 55 „Finsinger Straße“ einzuziehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Entwidmungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2022 09:56 Uhr