Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.03.2016 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die Tiefgaragenzufahrt soll über die Rathausstraße (Variante III b) mit den zusätzlichen oberirdischen Stellplätzen erfolgen. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von 17,2 Mio. EUR brutto nicht überschreiten. Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten der Kostengruppen 200 – 700 zusammen.
Dem Beschluss ging folgende Entwicklung voraus:
31.07./02.08.2015: Das Preisgericht entscheidet sich für den Wettbewerbsentwurf von Löhle Neubauer Architekten, Augsburg, als 1. Preisträger. Die Wettbewerbsvorprüfung durch den Projektsteuerer DU Diederichs ergab geschätzte Gesamtkosten inkl. Tiefgarage von ca. 18,3 Mio. Euro. Die von der Gemeinde Poing ausgelobte Schule mit Lernclusterkonzept würde gegenüber einer konventionellen Grundschule mit ca. 1,5 Mio. EUR Mehrkosten verursachen.
28.10.2015: Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe an Löhle Neubauer Architekten, behält jedoch die zur Auslobung definierte Kostenobergrenze von 15,1 Mio. (ohne Kosten für Stellplätze für PKW) bei.
18.02.2016: Der Gemeinderat entscheidet sich für die Tiefgaragenvariante III, Vollunterkellerung des Schulgebäudes mit ca. 56 Tiefgaragenstellplätzen, Kostenschätzung ca. 2,1 Mio. Euro.
10.03.2016: Der Gemeinderat entscheidet zur Tiefgaragenvariante III die Zufahrt über die Rathausstraße (Variante III b) mit zusätzlichen oberirdischen Stellplätzen, Kostenschätzung ca. 2,1 Mio. Euro. Der Rathausvorplatz wird nicht umgebaut, sondern nur der Zugang aufgrund der TG-Zufahrt angepasst. Die Kostenobergrenze wird angepasst auf 17,2 Mio. Euro.
Die durch die Projektsteuerung am 21.03.2016 angeforderte und daraufhin durch Planungsbeauftragten in mehreren Bearbeitungsschritten bis zum 08.04.2016 erstellten qualifizierten Kostenschätzungen (QKS) ergaben durch die Projektsteuerung folgende geprüfte Ergebnisse: (Kostengruppen 200 – 700 brutto)
1. Vorabzug vom 06.04.2016 ergibt Gesamtkosten von 20,4 Mio. EUR brutto.
2. Vorabzug vom 13.04.2016 ergibt Gesamtkosten von 20,9 Mio. EUR brutto.
Gründe für die Kostenmehrungen im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf liegen in der Veränderung der Bruttogeschossfläche für Schule und Turnhalle und in der Veränderung des Bruttorauminhalts der Schule und Turnhalle.
Die vorläufige qualifizierte Kostenschätzung wurde durch den Projektsteuerer DU Diederichs anhand von Kennwerten bis 15.04.2016 geprüft und als plausibel bewertet. DU Diederichs empfiehlt zudem, für die Mittelbedarfsplanung eine Reservevorhaltung für Planungs- und Ausführungsrisiken von 12,5 % einzuplanen.
Zur Anpassung der vorläufigen qualifizierten Kostenschätzung wurden auf Grundlage der genannten Kosten von 20,9 Mio. EUR brutto folgende Kostenpakete ermittelt:
Die Kostenpakete sind hier ohne Nebenkosten dargestellt. Die Nebenkosten werden in der Zusammenfassung ermittelt.
A. Einsparpotentiale durch Umstrukturierung:
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Beschreibung
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Einsparung
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Tdz.
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GR
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1.
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Umorganisation Geräteräume Turnhalle
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-168.000,00 €
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nein
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19/4
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2.
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Anhebung und Loslösung der Turnhalle
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-141.000,00 €
|
nein
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23/0
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3.
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Entfall der Lichthöfe
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-115.000,00 €
|
nein
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23/0
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4.
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Entfall der Multifunktionalen Aula (Zuschaltbare Räume zur Bühnennutzung)
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-250.000,00 € - 450.000,00 €
|
nein
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23/0
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5.
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Entwurfsvariante Raumhöhe Mittagsbetreuung 1
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-190.000,00 €
|
nein
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23/0
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6.
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Entwurfsvariante Raumhöhe Mittagsbetreuung 2
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- 190.000,00 €
|
nein
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23/0
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7.
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Ersatz der Tiefgarage Variante III b durch Stellplatzvariante I
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-1.500.000,00 €
|
nein
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23/0
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8.
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Umorganisation Untergeschoss, falls keine Vollunterkellerung erfolgt
(Anordnung nach WB-Entwurf)
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|
nein
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23/0
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9.
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Ersatz der Tiefgaragen Variante III b durch Tiefgaragenvariante II
|
|
nein
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23/0
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Einsparungen aus A
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0,00 €
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B. Einsparpotentiale bei Bauteilqualitäten:
10.
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Bodenbelag Tiefgarage, Oberflächenschutzsystem anstatt Gussasphalt (abhängig von der Gutachterentscheidung)
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-99.000,00 €
|
ja
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23/0
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11.
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Dachkonstruktion, Warmdach anstatt Umkehrdach
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-20.500,00 €
|
nein
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23/0
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12.
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Fassadenkonstruktion Obergeschoss, Wärmedämmverbundsystem anstatt Vorhangfassade
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-131.000,00 €
|
nein
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23/0
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13.
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Fassadenkonstruktion Turnhalle, Vorhangfassade (Lärchenholzlattung) anstatt Stahlbetonfertigteile
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-105.000,00 €
|
ja
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23/0
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14.
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Nichtragende Innenwände, Trockenbau anstatt Massivbau
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-110.000,00 €
|
ja
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22/0
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15.
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Bodenbeläge Unterrichtsräume, Linoleum anstatt Parkett
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-76.000,00 €
|
ja
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23/0
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16.
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Kleinformatige anstatt großformatige Fliesen
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- 91.500,00 €
|
ja
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23/0
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17.
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Bodenbeläge Verkehrsfläche, Beschichtung anstatt Fliesenbeläge
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-91.500,00 €
|
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18.
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Dachbekleidung, Akustik-Holzwolle-Leichtbauplatten anstatt Holz-Lamellen-Akustikdecke
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-43.500,00 €
|
ja
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23/0
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19.
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Dachterrassen, Beete: einfach Ausführung als Flachdach
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-15.000,00 €
|
nein
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23/0
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20.
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Trennvorhang Einfachsporthalle zur Hallenteilung im Schulbetrieb
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-24.500,00 €
|
nein
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23/0
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21.
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Sitzbänke Fensterbrüstungen
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-77.800,00 €
-35.000,00 €
|
nein
ja
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23/0
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22.
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Interaktive Whiteboards über VHH SG Z2
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-60.000,00 €
|
ja
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23/0
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23.
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Frischbetonfolie, in Abstimmung Gutachter
(ggf. bei Risiken ansetzen)
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-151.000,00 €
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zu D
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----
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24.
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Lüftung Tiefgarage, in Abstimmung Gutachter
(ggf. bei Risiken ansetzen)
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-100.000,00 €
|
zu D
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----
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Einsparungen aus B
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871.000,00 €
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C. Optionen bei der Ausstattung (keine Beschlüsse, nur Kosten)
25.
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Vorplatz Rathaus, Neugestaltung
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+37.000,00 €
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26.
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„Aufwendige“ Schließanlage
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+55.000,00 €
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27.
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Uhrenanlage, zentral gesteuert
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+5.000,00 €
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28.
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Bühnenbeleuchtung, einfache Ausführung
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+12.000,00 €
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29.
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Musikanlage Bühne
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+12.000,00 €
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30.
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Schrankenanlage Tiefgarage (Zufahrtskontrolle)
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+18.500,00 €
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31.
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Kassensystem Tiefgarage
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0,00 €
|
Nein
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23/0
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32.
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Videoanlage Tiefgarage
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+16.000,00 €
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33.
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Elektroauto Ladesäule
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+4.000,00 €
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34.
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Photovoltaikanlage
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+150.000,00 €
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35.
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Erstausstattung Schule über VHH FB4 (bisher kein Ansatz QKS)
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(200.000,00 €)
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36.
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Bestuhlung Versammlungsstätte über VHH FB4 (bisher kein Ansatz QKS)
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(30.000,00 €)
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Zwischensumme C
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309.500,00 €
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D. Zu beachten sind folgende Kostenrisiken:
37.
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Frischbetonfolie, in Abstimmung Gutachter
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151.000,00 €
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38.
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Lüftung Tiefgarage, in Abstimmung Gutachter
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100.000,00 €
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39.
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Abbruch der Bestandsanlage, Schadstoffe
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50.000,00 €
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40.
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Winterbaumaßnahmen
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100.000,00 €
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41.
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Stahlpreis
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120.000,00 €
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42.
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Baupreissteigerung
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350.000,00 €
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43.
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Unschärfe Kostenschätzung
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1.800.000,00 €
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44.
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Zusatzhonorar Architekt bei HZ IV unten
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180.000,00 €
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Zwischensumme D
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2.851.000,00 €
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E. Zusammenfassung:
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Einsparungen aus A
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0,00 €
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Einsparungen aus B
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-871.000,00 €
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Mehrungen aus C
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+309.500,00 €
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Zwischensumme A - C
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-561.500,00 €
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Nebenkosten 25 %
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-140.375,00 €
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Zwischensumme A – C inkl. NK
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-701.875,00 €
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Neue Kostenobergrenze
(20,9 Mio. – Zwischensumme inkl. NK)
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20.198.125,00 €
(20,2 Mio. €)
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Es wird empfohlen, die ausgehend von bisher 17,2 Mio. EUR, die Kostenobergrenze um 3 Mio. EUR auf 20,2 Mio. EUR festzulegen. Dies entspricht einer Angleichung der bisherigen Kostenannahmen auf das Niveau der Wettbewerbsvorprüfung (1. Preisträger). Dadurch ist die Abweichung der bisher festgelegten Kostenobergrenze von der in der Wettbewerbsvorprüfung genannten Summe bereinigt, die Kostensteigerung aufgrund nun fortgeschrittener Planung berücksichtigt und das gewählte und teurere pädagogische Lernclusterkonzept beizubehalten.
Zur Mittelbedarfsplanung wird empfohlen, eine Reservevorhaltung aus D in Höhe von 2,85 Mio. EUR für Planungs- und Ausführungsrisiken einzuplanen.
Beschlussvorschlag
Der Vorentwurf unter Berücksichtigung der Einsparungen und der gewählten Optionen (aus Tabelle) wird zur Fortsetzung der Planung genehmigt.
Die qualifizierte Kostenschätzung wird genehmigt und als finale Kostenobergrenze gemäß § 8.1 des Architektenvertrages vom 28.12.2015 und 11.01.2016 auf den Betrag von 20,2 Mio. € festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung beteiligten als verbindlich.
Die Baumaßnahme „Abbruch des Bestandsgebäudes und Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 3, Entwurfsplanung.
Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.
Finanzielle Auswirkungen
Auf der Haushaltsstelle 21100.940000 (Grundschule Karl-Sittler-Straße – Hochbaumaßnahmen) sind im Finanzplanungszeitraum bis 2019 Mittel in Höhe von 15,1 Mio. EUR eingestellt. Die überplanmäßigen Mittel sind im Haushalt 2017 – 2020 einzustellen. Dies könnte Auswirkungen auf steigende Verschuldung oder Maßnahmenverzicht bei der Haushaltsplanung bedeuten.
Es sind zusätzliche Mittel zur Deckung der Kostenrisiken aus D in Höhe von 2,85 Mio. EUR bereit zu stellen.
Beschluss
Der Vorentwurf unter Berücksichtigung der Einsparungen und der gewählten Optionen (aus Tabelle) wird zur Fortsetzung der Planung genehmigt.
Die qualifizierte Kostenschätzung wird genehmigt und als finale Kostenobergrenze gemäß § 8.1 des Architektenvertrages vom 28.12.2015 und 11.01.2016 auf den Betrag von 20,2 Mio. € festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung beteiligten als verbindlich.
Die Baumaßnahme „Abbruch des Bestandsgebäudes und Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 3, Entwurfsplanung.
Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1
Kurzbericht
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2016 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: Der Vorentwurf unter Berücksichtigung der Einsparungen und der Optionen wird zur Fortsetzung der Planung genehmigt. Die qualifizierte Kostenschätzung wird genehmigt und als finale Kostenobergrenze gemäß § 8.1 des Architektenvertrages vom 28.12.2015 / 11.01.2016 auf den Betrag von 20,2 Mio. Euro festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung Beteiligten als verbindlich. Die Baumaßnahme „Abbruch des Bestandsgebäudes und Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße“ wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 3, Entwurfsplanung. Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.
Dem Beschluss des Gemeinderates ging ein Vortrag des mit der Projektsteuerung beauftragten Büros DU Diederichs und Partner zu möglichen Einsparpotentialen voraus.
Datenstand vom 16.06.2016 14:43 Uhr