Mit Schreiben vom 17.03.2016 wurde vom Regionalen Planungsverband München das Anhörungsschreiben zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München mit der Bitte um Stellungnahme im Beteiligungsverfahren übersandt.
Gegenstand der Gesamtfortschreibung ist:
1. Der Entwurf der Ziele und Grundsätze;
2. Die Begründung dazu inklusive Umweltbericht und eines Anhangs zu Kapitel B I 1.2
(Landschaftsräume und landschaftliche Vorbehaltsgebiete);
3. Die Karte inklusive Trenngrün und regionale Grünzüge.
Die Grünzüge und Trenngrüns werden ebenso wie die schraffierten Hauptsiedlungsgebiete in Umfang und Lage unverändert in das Beteiligungsverfahren gegeben. Es wird im Anschreiben ausdrücklich darum gebeten, hierzu Stellung zu nehmen.
Der Entwurf der Gesamtfortschreibung wird im RIS zur Verfügung gestellt. Auch ist der Entwurf im Internet unter www.region-muenchen.com (Stichwort: Regionalplan München 14)) abrufbar.
Frist für die Abgabe der Stellungnahme:
17. Juni 2016; wurde verlängert bis längstens Ende Juli 2016
Grundsätzliches:
Der Regionalplan entfaltet insbesondere durch § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB), wonach die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen sind und § 4 Abs. 1 Raumordnungsgesetz, wonach die Ziele der Raumordnung von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten sind, eine starke Steuerungs- und Bindungswirkung.
Der Regionalplan besteht aus Grundsätzen („G“) und Zielen („Z“).
Die Grundsätze sind als „Richtlinie“ zu verstehen, d.h. zu beachten, jedoch kann bei entsprechender Begründung eine Abweichung erreicht werden. Die Ziele hingegen sind streng auszulegen – „Muss“-Vorschrift.
Zu den letzten Fortschreibungen des Regionalplans München wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:
Kapitel der Fortschreibung
|
Datum der Stellungnahme
|
Stellungnahme
|
A II Zentrale Orte (Stufe 2),
|
GR 20.01.2005 (TOP 6)
|
Keine Anregungen / Einwendungen
|
BI, B II und B III 5 Siedlung und Entwicklung
|
GR 20.05.2010 (TOP 1)
|
Folgender Widerspruch sollte überprüft werden: Wasserwirtschaftliches Vorbehaltsgebiet VB EBE-101 steht im Widerspruch zu B II 2.3 „Bereich, der für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt.
|
B I, B II, B III 5 Siedlung und Entwicklung
|
GR 20.09.2012 (TOP 7),
GR 04.07.2013 (TOP 4)
|
Keine Anregungen / Bedenken
|
B IV Wirtschaft und Dienstleistungen, 2.8 Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen (Ergänzendes Anhörverfahren zur Behebung von Fehlern)
|
GR 19.09.2013 (TOP 9)
|
Keine Anregungen / Bedenken
|
Die Gemeinde Poing ist in folgenden Bereichen durch die Gesamtfortschreibung des Regionalplans betroffen:
Z. 4.2.2 Regionale Grünzüge:
Regionale Grünzüge sollen laut Regionalplan
? zur Verbesserung des Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches
? zur Gliederung der Siedlungsräume und
? zur Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen
dienen.
(das unveränderte Ziel (B II Z 4.2.2 unverändert) liegt als Anlage der Beschlussvorlage bei).
? Grüngürtel München-Ost bei Poing (13)
? Luftaustauschbahn südlich der Siedlungsschwerpunkte Kirchheim b. München und Poing (15)
Die Gemeinde Poing wird in ihrer Entwicklung durch die beiden Grünzüge nicht eingeschränkt.
Trenngrün Nr. 9, 10, 13, 14 und 15:
Trenngrün soll das Entstehen großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen vermeiden und die Freiflächen zwischen aufeinander zuwachsenden Siedlungseinheiten erhalten und sichern.
(das unveränderte Ziel (B II Z 4.2.3 unverändert) liegt als Anlage der Beschlussvorlage bei).
? Poing und Ottersberg (Gde. Pliening) (9)
? Pliening und Poing (10)
? Grub (Gde. Poing) und Landsham (Gde. Pliening) (13)
? Grub (Gde. Poing) und Poing (14)
? Grub (Gde. Poing) und Heimstetten (Gde. Kirchheim b. München) (15)
Gegen die Trenngrün bestehen keine Bedenken; die Gemeinde wird hierdurch in ihrer Entwicklung nicht eingeschränkt.
B II Siedlungsflächen:
Siedlungsentwicklung (allgemein)
Für die Auswahl und Abgrenzung der regionalplanerischen Hauptsiedlungsbereiche wurden insbesondere folgende Kriterien herangezogen:
? Lage an Verkehrsachsen/überregionale Verkehrsanbindung
? Nähe zu einem Haltepunkt des schienengebundenen Personennahverkehrs
? Zentralität
? Hauptort
Bei der Darstellung der Hauptsiedlungsbereich in Karte 2 Siedlung und Versorgung handelt es sich um generalisierte, großräumig und keine flächen- oder parzellenscharf abgegrenzte Gebiete. Kleinteilige Nutzungen oder Gegebenheiten innerhalb dieser Gebiete, die der Nutzung als Siedlungsraum ggf. entgegenstehen (z.B. ökologisch wertvolle Bereiche) werden in den Bauleitplänen dargestellt bzw. festgesetzt.
Z B II 2.3 Bereich für Siedlungsentwicklung:
Eine über die organische Siedlungsentwicklung hinausgehende, stärkere Entwicklung ist auf die zentralen Orte und die in Karte 2 Siedlung und Versorgung festgelegten Hauptsiedlungsbereich zu konzentrieren.
Der Begriff Innenentwicklung umfasst die Entwicklung aller Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile bzw. aller im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen.
B III Verkehr- und Nachrichtenwesen
Z 2.3.2
Auf den S-Bahn-Strecken sind insbesondere in den Hauptverkehrszeiten die Kapazitätsgrenzen erreicht. Für eine attraktive Bedienung aller S-Bahn-Strecken, der Aufnahme zusätzlicher Fahrgäste und der Ermöglichung von Verlagerungen vom MIV auf den ÖPNV, ist eine weitere Verdichtung der Zugfolgen unumgänglich. Dies gilt insbesondere für die Außenstrecken. Der S-Bahn-Verkehr ist vom Regional- und Fernverkehr zu entflechten. Hierzu bedarf es beispielsweise des viergleisigen Ausbaus zwischen Pasing und Eichenau sowie zwischen Berg am Laim und Markt Schwaben. Endziel ist, zusammen mit Express-S-Bahnen, die Ermöglichung von sechs Fahrten pro Stunde auf allen S-Bahn-Linien.
Dieses Ziel sowie Z.2.3.5 und G 2.3.6 werden ausdrücklich befürwortet.
5 Verkehrs- und Mobilitätsmanagement
Z. 5.1 Weiterentwicklung Park-and-Ride-Plätze zu Mobilitätsstationen. Verknüpfung des MIV mit Radverkehr, ÖPNV, Car-Sharing, Mietfahrräder, Ladestationen. Ebenso sind Park-and-Ride-Anlagen und Pendlerparkplätze weiter auszubauen.
Z.5.2 Großräumige tangentiale Verbindungen, zunächst mit Expressbussen, müssen möglichst bald realisiert werden.
Auch diese Ziele sind ausdrücklich zu begrüßen.
B IV 4 Bildung und Wissenschaft:
G 4.1
Mit dem Wachstum der Bevölkerung steigt auch der Schulbedarf. Durch Kooperationen zwischen der Landeshauptstadt München mit den Landkreisen sowie zwischen den Landkreisen, auch über die Regionsgrenze hinaus, lassen sich bei gemeinsamen bzw. sich überschneidenden Einzugsbereichen der weiterführenden Schulen Engpässe und Kapazitäten abstimmen sowie Kosten und Nutzen optimieren.
Es bestehen keine Bedenken seitens der Gemeinde Poing.