Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Straße; Festlegung von Vorgaben zur weiteren Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2016 den Tagesordnungspunkt vorberaten.

Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.

Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

Beschlussvorschlag

Die getroffenen Entscheidungen (sh. Tabellen) werden als Vorgaben zur weiteren Entwurfsplanung festgelegt.


Beschreibung

Kosten
Anm./ Tdz.
BUA
GR
1.
Farb- und Materialkonzept Fassade
- Stahlbetonfertigteile / Matrize (EG)
- Holzverschalung / Lasur (OG)
- Holz-Alu-Pfostenriegel-Fassade
- Holz-Alu-Elementfassade
- Lochblech
- permanenter Graffittischutz anstelle
  Graffittigrundschutz

+/- 0,00 €





+ 12.500,00 €
in QKS
11:0





offen
19:0





gestrichen
2.
Sonnenschutz – Blendschutz
- Sonnenschutz (windstabil bis Windstärke
  5-6)
- Sonnenschutz (windstabil bis Windstärke
  5) + Vorhang Innen
- Sonnenschutz mit Führungsschiene
  (windstabil bis Windstärke 7-8)
- Sonnenschutz mit Führungsschiene
  (windstabil bis Windstärke 8-9)


+/- 0,00 €

+ 12.000,00 €

+ 95.000,00 €

+ 115.000,00 €

in QKS



11:0



19:0
3.
Verglasungsanteil Fassade Ost

- 14.000,00 €

7:4
19:0
4.
Mobile Trennwände (Bereich Aula/ MZR)
- herkömmliches Faltwandsystem
- Trennwandsystem Molo Softwall


+/- 0,00 €
- 30.000,00 €

in QKS


11:0


19:0
5.
Differenzierungsraum – Verglasungen, Schiebetür- oder Drehtürelemente
- Festverglasung zur Clustermitte

- zus. Festverglasung zw. Klassenzimmern
  und Differenzierungsraum
- Verglasung der Türen zw. Klassen-
  zimmern und Differenzierungsraum

- Türe Differenzierungsraum zur Cluster-
  mitte (2-flügelige Holzrahmen-Glas-
  Drehtüre – Breite 3,00 m – beide Türen
  verglast)
- Türe Differenzierungsraum zur Cluster-
  mitte (1-flügelige Holzrahmen-Glas-
  Schiebetüre – Breite 3,00 m)
- Türe Differenzierungsraum zur Cluster-
  mitte (2-flügelige Holzrahmen-Glas-
  Drehtüre – Breite 2,25 m – beide Türen
  verglast)
- Türe Differenzierungsraum zur Cluster-
  mitte (2-flügelige Holzrahmen-Glas-
  Drehtüre – Breite 2,25 m – eine Türe
  verglast, eine geschlossen)



+/- 0,00 €

+ 15.000,00 €


+ 6.500,00 €


+ 16.000,00 €



+ 36.000,00 €


+ 12.000,00 €



+ 10.000,00 €


in QKS







offen









11:0







20:0









20:0

6.
Förderlehrer / Ruheraum
- bisheriger Raumzuschnitt
- optimierter Raumzuschnitt + Verglasung
- optimierter Raumzuschnitt + zus. Türe mit
  Verglasung zum Ruheraum


+/- 0,00 €
+ 2.100,00 €
+ 3.900,00 €

in QKS



11:0



20:0

7.
Bodenbelag Tiefgarage, Gussasphalt anstatt Oberflächenschutzsystem

+ 99.000,00 €

11:0
20:0
8.
Frischbetonfolie, empfohlen vom Gutachter

+ 151.000,00 €

11:0
20:0
9.
Lüftung Tiefgarage, in Abstimmung Gutachter

+ 35.000,00 €

11:0
20:0
10.





11.
Gestaltung Außenanlagen
- zus. Sonnensegel Sandspiel
- zus. Schaukel


+ 5.000,00 €
+ 4.000,00 €



11:0
11:0

22:0
22:0
12.
Materialkonzept Außenanlagen

+/- 0,00 €
in QKS
11:0
22:0
13.





14.
Fahrradstellplätze (16 Stck. für Rathaus)
Die Mittel für die 16 Fahrradstellplätze für Rathausmitarbeiter werden im Haushalt auf der Haushaltsstelle Rathausstr. angesetzt.

Es ist zu prüfen, wo die Fahrradstellplätze für Rathausbesucher verortet werden (Empfehlung: Bereich des Hauptzugangs)

+ 2.700,00 €

11:0
22:0
15.





16.





17.





18.





19.





20.





21.





22.
Energiestandard des Gebäudes – KfW 55-Standard
- Kosteneinsparung beim Zins f. Kredit-
  aufnahme (10 Jahre Zinsbindung)
- Tilgungszuschuss

- Mehrkosten f. Nachweis KfW 55-Standard



- 90.000,00 €

- max.  297.000,00 €
+ ca. 20.000,00 €

11:0
22:0
23.
Herstellung einer öffentlichen Fußwegverbindung auf der West- und Südseite auf gemeindeeigenem Grund

+ / - 0,00 €
in QKS
offen


GESAMT
+ 304.400,00 €




Nebenkosten 25 %
76.100,00 €




GESAMT INKL. NK
+ 380.500,00 €





Rot markiert = Empfehlung der Verwaltung
Fett markiert = bereits kostenmäßig beschlossen (keine Einzelbeschlüsse)


Die Kostenobergrenze gemäß § 8.1 des Architektenvertrages vom 28.12.2015 und 11.01.2016 wird von 20,2 Mio. € auf 20,6 Mio. € festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung Beteiligten als verbindlich.

Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der Haushaltsstelle 21100.940000 (Grundschule Karl-Sittler-Straße – Hochbaumaßnahmen) sind im Finanzplanungszeitraum bis 2019 Mittel in Höhe von 15,1 Mio. EUR eingestellt. Die überplanmäßigen Mittel bis zur Kostenobergrenze von 20,2 Mio. € sind gem. GR-Beschluss vom 12.05.2016 in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.

Weitere überplanmäßige Mittel sind ebenso im Haushalt 2017 – 2020 einzustellen. Dies könnte Auswirkungen auf steigende Verschuldung oder Maßnahmenverzicht bei der Haushaltsplanung bedeuten.

Beschluss

Die getroffenen Entscheidungen (sh. Tabellen) werden als Vorgaben zur weiteren Entwurfsplanung festgelegt.


Beschreibung

Kosten
Anm./ Tdz.
BUA
GR
1.
Farb- und Materialkonzept Fassade
- Stahlbetonfertigteile / Matrize (EG)
- Holzverschalung / Lasur (OG)
- Holz-Alu-Pfostenriegel-Fassade
- Holz-Alu-Elementfassade
- Lochblech
- permanenter Graffittischutz anstelle
  Graffittigrundschutz

+/- 0,00 €





+ 12.500,00 €
in QKS
11:0





offen
19:0





gestrichen
2.
Sonnenschutz – Blendschutz
- Sonnenschutz (windstabil bis Windstärke
  5-6)
- Sonnenschutz (windstabil bis Windstärke
  5) + Vorhang Innen
- Sonnenschutz mit Führungsschiene
  (windstabil bis Windstärke 7-8)
- Sonnenschutz mit Führungsschiene
  (windstabil bis Windstärke 8-9)


+/- 0,00 €

+ 12.000,00 €

+ 95.000,00 €

+ 115.000,00 €

in QKS



11:0



19:0
3.
Verglasungsanteil Fassade Ost

- 14.000,00 €

7:4
19:0
4.
Mobile Trennwände (Bereich Aula/ MZR)
- herkömmliches Faltwandsystem
- Trennwandsystem Molo Softwall


+/- 0,00 €
- 30.000,00 €

in QKS


11:0


19:0
5.
Differenzierungsraum – Verglasungen, Schiebetür- oder Drehtürelemente
- Festverglasung zur Clustermitte

- zus. Festverglasung zw. Klassenzimmern
  und Differenzierungsraum
- Verglasung der Türen zw. Klassen-
  zimmern und Differenzierungsraum

- Türe Differenzierungsraum zur Cluster-
  mitte (2-flügelige Holzrahmen-Glas-
  Drehtüre – Breite 3,00 m – beide Türen
  verglast)
- Türe Differenzierungsraum zur Cluster-
  mitte (1-flügelige Holzrahmen-Glas-
  Schiebetüre – Breite 3,00 m)
- Türe Differenzierungsraum zur Cluster-
  mitte (2-flügelige Holzrahmen-Glas-
  Drehtüre – Breite 2,25 m – beide Türen
  verglast)
- Türe Differenzierungsraum zur Cluster-
  mitte (2-flügelige Holzrahmen-Glas-
  Drehtüre – Breite 2,25 m – eine Türe
  verglast, eine geschlossen)



+/- 0,00 €

+ 15.000,00 €


+ 6.500,00 €


+ 16.000,00 €



+ 36.000,00 €


+ 12.000,00 €



+ 10.000,00 €


in QKS







offen









11:0







20:0









20:0
6.
Förderlehrer / Ruheraum
- bisheriger Raumzuschnitt
- optimierter Raumzuschnitt + Verglasung
- optimierter Raumzuschnitt + zus. Türe mit
  Verglasung zum Ruheraum


+/- 0,00 €
+ 2.100,00 €
+ 3.900,00 €

in QKS



11:0



20:0
7.
Bodenbelag Tiefgarage, Gussasphalt anstatt Oberflächenschutzsystem

+ 99.000,00 €

11:0
20:0
8.
Frischbetonfolie, empfohlen vom Gutachter

+ 151.000,00 €

11:0
20:0
9.
Lüftung Tiefgarage, in Abstimmung Gutachter

+ 35.000,00 €

11:0
20 :0
10.





11.
Gestaltung Außenanlagen
- zus. Sonnensegel Sandspiel
- zus. Schaukel


+ 5.000,00 €
+ 4.000,00 €



11:0
11:0

22:0
22:0
12.
Materialkonzept Außenanlagen

+/- 0,00 €
in QKS
11:0
22:0
13.





14.
Fahrradstellplätze (16 Stck. für Rathaus)
Die Mittel für die 16 Fahrradstellplätze für Rathausmitarbeiter werden im Haushalt auf der Haushaltsstelle Rathausstr. angesetzt.

Es ist zu prüfen, wo die Fahrradstellplätze für Rathausbesucher verortet werden (Empfehlung: Bereich des Hauptzugangs)

+ 2.700,00 €

11:0
22:0
15.





16.





17.





18.





19.





20.





21.





22.
Energiestandard des Gebäudes – KfW 55-Standard
- Kosteneinsparung beim Zins f. Kredit-
  aufnahme (10 Jahre Zinsbindung)
- Tilgungszuschuss

- Mehrkosten f. Nachweis KfW 55-Standard



- 90.000,00 €

- max.  297.000,00 €
+ ca. 20.000,00 €

11:0
22:0
23.
Herstellung einer öffentlichen Fußwegverbindung auf der West- und Südseite auf gemeindeeigenem Grund

+ / - 0,00 €
in QKS
offen


GESAMT
+ 304.400,00 €




Nebenkosten 25 %
76.100,00 €




GESAMT INKL. NK
+ 380.500,00 €




Rot markiert = Empfehlung der Verwaltung
Fett markiert = bereits kostenmäßig beschlossen (keine Einzelbeschlüsse) - entfallen
Grün markiert = Änderungen im Nachgang der Bau- und Umweltausschusssitzung v. 19.07.2016


Die Kostenobergrenze gemäß § 8.1 des Architektenvertrages vom 28.12.2015 und 11.01.2016 wird von 20,2 Mio. € auf 20,6 Mio. € festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung Beteiligten als verbindlich.

Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(gnä) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2016 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Die getroffenen Entscheidungen (sh. Tabellen) werden als Vorgaben zur weiteren Entwurfsplanung festgelegt.
1.        Farb- und Materialkonzept
Verzicht auf permanenten Graffittischutz anstelle Graffittigrundschutz
2.        Sonnenschutz (windstabil bis Windstärke 5) + Vorhang Innen
3.        Reduzierung Verglasungsanteil Fassade Ost
4.        Trennwandsystem Molo Softwall
5.        Verglasung der Türen zw. Klassenzimmern und Differenzierungsraum
Türe Differenzierungsraum zur Clustermitte (2-flügelige Holzrahmen-Glas-Drehtüre – Breite 2,25 m – beide Türen verglast)
6.        Förderlehrer/ Ruheraum: - optimierter Raumzuschnitt + zus. Türe mit Verglasung zum Ruheraum
7.        Bodenbelag Tiefgarage, Gussasphalt
8.        Frischbetonfolie
9.        Natürliche Lüftung Tiefgarage
10.        Sonnensegel Sandspiel
Zus. Schaukel
11.        Materialkonzept Außenanlagen
12.        Energiestandard KfW 55
Die Kostenobergrenze gemäß § 8.1 des Architektenvertrages vom 28.12.2015 und 11.01.2016 wird von 20,2 Mio. € auf 20,6 Mio. € festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung Beteiligten als verbindlich.
Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.

Dem Beschluss des Gemeinderates gingen Vorträge der beauftragten Fachplanungsbüros voraus.

Datenstand vom 11.08.2016 17:13 Uhr