Zuweisungsrate für den Neubau von zwei Kindertagesstätten in der Gebrüder-Grimm-Straße 2
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für den Neubau von zwei Kindertagesstätten im W 5 wurde von der Regierung von Oberbayern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung am 30.12.2014 erteilt, die uns ermächtigte mit dem Bau der Kitas zu beginnen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung war erforderlich, da die Rechtsgrundlage Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ Förderprogramm 2015 bis 2018 erst am 21.09.2015 bekanntgegeben wurde. Die Regierung von Oberbayern erteilte mit Bescheid vom 06.07.2016 eine vorläufige Zuwendungsmitteilung, in der eine FAG-Förderung in Höhe von 2.520.000 € und eine U 3 – Förderung in Form eines Zuschlages in Höhe von 882.000 €, also insgesamt eine Förderung von 3.402.000 € in Aussicht gestellt wird. Erst nach Einreichung des Verwendungsnachweises kann von der Regierung von Oberbayern ein endgültiger Schlussbescheid erteilt werden. Mit Schreiben vom 08.08.2016 wurden für das Haushaltsjahr 2016 von der Regierung von Oberbayern für die Maßnahme 882.000 € bereitgestellt.
Datenstand vom 14.04.2023 10:59 Uhr