Neubau einer Realschule mit Dreifachturnhalle auf dem Grundstück Seerosenstraße 13 a, Fl. Nr. 663/0, 643/1 der Gemarkung Poing Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides für die Errichtung eines 4. Vollgeschosses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2016 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Mit Antrag vom 10.06.2011 wurde erstmalig durch den Antragsteller die Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines 4. Geschosses für das bereits fertig gestellte Realschulgebäude in Poing auf dem o. g. Grundstück beantragt.
Die Geltungsdauer des ursprünglichen Vorbescheides wurde vom Landratsamt Ebersberg bereits mit dem Bescheid Az.: Ve-2014-1303 vom 14.07.2014 um weitere 2 Jahre verlängert.
Mit Schreiben vom 18.07.2016 (Eingang Landratsamt Ebersberg: 19.07.2016) wurde die erneute Verlängerung des bestehenden Vorbescheides durch den Bauwerber bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt.

Der Antrag ging am 04.08.2016 bei der Gemeinde Poing ein.

Das o. g. Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des seit dem 09.03.2011 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 46.2 –„Schulareal Am Bergfeld“.
Seitens des Antragsstellers werden folgende Befreiungen vom o. g. Bebauungsplan beantragt:

?        Festsetzung 2.6 – Bezugspunkt Wandhöhe = Seerosenstraße mit ca. 512 m üNN:
Als Bezugspunkt für die Wandhöhe soll der Vorplatz bei der VS Gruber Straße mit       513,00 m üNN angenommen werden.

?        Festsetzung 2.5 Abstandsflächen und Festsetzung 2.6 – Wandhöhe:
Auf Grund der Wandhöhen von 16,20 m (bei 4-geschossigem) Ausbau werden die Abstandsflächen im Norden um 1,20 m und im Süden um 0,20 m überschritten.
Diese Abstandsflächen werden ebenfalls weiter von der Gemeinde Poing übernommen.

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken für die Erteilung der Befreiungen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für die Verlängerungen des o. g. Vorbescheides um weitere 2 Jahre wird erteilt.
Den erforderlichen Befreiungen von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46.2 –„Schulareal Am Bergfeld“ sowie der notwendigen Abstandsflächenübernahme wird ebenfalls zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Verlängerungen des o. g. Vorbescheides um weitere 2 Jahre wird erteilt.
Den erforderlichen Befreiungen von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46.2 –„Schulareal Am Bergfeld“ sowie der notwendigen Abstandsflächenübernahme wird ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Zum Antrag auf Verlängerung des bestehenden Vorbescheides für die Errichtung eines 4. Vollgeschosse auf dem Grundstück, Fl. Nr. 2922/0 der Gemarkung Poing (Realschule), wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Verlängerung des Vorbescheides um weitere 2 Jahre wird erteilt.
Den erforderlichen Befreiungen von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46.2 –„Schulareal Am Bergfeld“ sowie der notwendigen Abstandsflächenübernahme wird ebenfalls weiterhin zugestimmt.

Datenstand vom 13.01.2017 12:23 Uhr