Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.09.2016 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Die vorgestellte Entwurfsplanung wird genehmigt.
Die Kostenberechnung vom 15.09.2016 wird auf 21.137.488,99 € festgelegt.
Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.
Die Baumaßnahme „Abbruch des Bestandsgebäudes und Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße“ wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 5, Ausführungsplanung, Leistungsphase 6, Vorbereiten der Vergabe und Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe.
Auf Anfrage der Projektleitung am 09.12.2016 zum Einbruchschutz wurden am 26.01.2017 durch die Antragsteller IBM-TGA GmbH und Löhle Neubauer Architekten folgende Projektänderungsanträge (PÄA) mit den durch die Projektsteuerung errechneten Gesamtkosten in brutto inkl. NK vorgelegt:
PÄA Nr.1a: Einbau einer Einbruchmeldeanlage mit der Installation von Bewegungsmeldern, Bedieneinheiten und Meldungsweiterschaltung zu einem Bereitschaftsdienst. Die Außentüren, Fenster und die Festverglasung fürs EG und fürs OG-Dachterrassen werden je nach Variante in den Widerstandsklassen RC2-P4A oder RC3-P5A ausgeführt.
Gesamtsumme Variante 1: 246.846,83 €
Gesamtsumme Variante 2: 363.306,02 €
PÄA Nr.1b: Einbau einer Einbruchmeldeanlage mit der Installation von Bewegungsmeldern, Bedieneinheiten und Meldungsweiterschaltung zu einem Bereitschaftsdienst. Die Außentüren fürs EG und OG-Dachterrassen werden je nach Variante in den Widerstandsklassen RC2-P4A oder RC3-P5A ausgeführt.
Gesamtsumme Variante 1: 132.727,21 €
Gesamtsumme Variante 2: 216.935,92 €
PÄA Nr.1c: Einbau einer Einbruchmeldeanlage mit der Installation von Bewegungsmeldern, Bedieneinheiten und Meldungsweiterschaltung zu einem Bereitschaftsdienst.
Gesamtsumme: 38.476,10 €
Beim Einbruchschutz der Festverglasung (PÄA Nr.1a) müssen die maximalen Größen der Verglasungen aus dem jeweiligen Prüfzeugnis beachtet werden, was zu einer Planungsänderung der Fassadeneinteilung führt. Hierfür würde neben der Erhöhung der anrechenbaren Kosten zusätzliches Honorar für eine Planungsänderung erforderlich sein, da die 1:50 Planung der Fassaden fertiggestellt ist. Dies hätte auch terminliche Auswirkungen.
Beschlussvorschlag
Die Planung zum Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wird um den Einbruchschutz erweitert: Einbau einer Einbruchmeldeanlage mit der Installation von Bewegungsmeldern, Bedieneinheiten und Meldungsweiterschaltung zu einem Bereitschaftsdienst.
Finanzielle Auswirkungen
Die Umsetzung des Projektänderungsantrages führt zu einer Überschreitung der Kostenobergrenze, da weder in der Auslobung noch zur Entwurfsplanung ein Einbruchschutz durch den Bauherrn gefordert wurde. Des Weiteren ist ein Einbruchschutz in Grundschulen bislang nicht üblich, auch von der Gebäudeversicherung wurden keine Auflagen dahingehend gemacht.
Unabhängig vom Einbruchschutz wurden von PLANplus, Technische Gebäudeplanung und Löhle Neubauer Architekten gemäß aktuellem Projektstand zusätzliche Mehrkosten von ca. 76.000,00 € brutto benannt. Dies entspricht ca. 0,4 % der Gesamtkosten und wird noch als unkritisch in Bezug auf die Einhaltung der Kostenobergrenze gesehen.
Sollte es im Weiteren zu keinen wesentlichen Kostenänderungen kommen, ist der nächste kostentechnische Meilenstein die Gemeinderatssitzung am 20.07.2017 zur Freigabe des 60 %-Kostenanschlags. Sämtliche bis dahin auftretenden Mehrkosten im geringen Umfang (+/- ca. 1 – 2 %) sollten in den Gesamtkosten noch abgebildet werden können. Jedoch wird auf die im Sachvortrag zum TOP 2 der Gemeinderatssitzung vom 15.09.2016 und den darin genannten Kostenrisiken verwiesen, die zum aktuellen Projektstand noch nicht ausgeschlossen werden können.
Auf der Haushaltsstelle 21100.940000, Grundschule Karl-Sittler-Straße, wurden im Finanzplanungszeitraum 20,7 Mio. € veranschlagt. Zusätzlich wurden für die Umgestaltung der Freianlagen auf den HHST 06000.940000, Hochbaumaßnahmen Rathaus 280.000,00 €, HHST 72000.510000, Abfallbeseitigung 18.000,00 €, und HHST 63000.950000, Tiefbaumaßnahmen 565.000,00 € veranschlagt.
Die Haushaltsmittel für den Projektänderungsantrag Nr. 1a - Nr. 1.c sind entsprechend auf der HHST 21100.940000 zu erhöhen.
Beschluss
Die Planung zum Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wird um den Einbruchschutz erweitert: Einbau einer Einbruchmeldeanlage mit der Installation von Bewegungsmeldern, Bedieneinheiten und Meldungsweiterschaltung zu einem Bereitschaftsdienst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Kurzbericht
(zin) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.02.2017 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die Planung zum Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wird um den Einbruchschutz erweitert: Einbau einer Einbruchmeldeanlage mit der Installation von Bewegungsmeldern, Bedieneinheiten und Meldungsweiterschaltung zu einem Bereitschaftsdienst.
Datenstand vom 05.05.2017 10:53 Uhr