Durch das Ausscheiden von Herrn Michael Frank aus dem Gemeinderat zum 15.03.2017 endete auch dessen Amt als Dritter Bürgermeister.
Durch den Gemeinderat ist deshalb innerhalb von 3 Monaten für den Rest der Wahlzeit eine / ein neue/r Dritte/r Bürgermeister/in zu wählen (Art. 35 Abs. 4 GO).
Zum / zur weiteren Bürgermeister / weiteren Bürgermeisterin sind die ehrenamtlichen Ge-meinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum Ersten Bür-germeister erfüllen.
Die weiteren Bürgermeister sind gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO und § 5 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 08.05.2014 ehrenamtlich (Ehrenbeamte) tätig.
Die Wahl hat in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln zu erfolgen, verbindliche Wahlvor-schläge gibt es nicht.
Es wird vorgeschlagen, zur Unterstützung bei der Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss zu bilden, dem folgende Gemeindebedienstete angehören sollen:
- Herr Thomas Stark
- Herr Jürgen Rappold.
Der Gemeinderat erhebt dagegen keine Einwände.
Nach Austeilung der Stimmzettel werden die Mitglieder des Gemeinderates aufgefordert, die Stimmzettel einzeln in der Wahlkabine auszufüllen und zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt.
Von den anwesenden 25 Mitgliedern des Gemeinderates (einschließlich dem Ersten Bürgermeister) haben 25 den Stimmzettel abgegeben.
Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
Die Stimmzettel werden geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Es wird festgestellt, dass kein Stimmzettel ungültig ist.
Die gültigen Stimmzettel werden verlesen.
Es entfallen auf Günter Scherzl 24 Stimmen und auf Andreas Lang 1 Stimme.
Der Erste Bürgermeister verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass Günter Scherzl die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Dritten Bürgermeister gewählt ist.
Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt.
Der Gewählte nimmt
die Wahl an.