Personalentwicklung im sozialpädagogischen Bereich
Im Stellenplan für das Jahr 2017 sind im Fachbereich 4 für den sozialpädagogischen Bereich sechs Stellen in Entgeltgruppe S 11 b ausgewiesen. Davon sind zwei Stellen derzeit nicht besetzt. Dabei handelt es sich um die Stelle „Streetwork“ und um eine Stelle als Ersatz für eine sich in Elternzeit befindliche Mitarbeiterin. Beide Stellen konnten bisher trotz intensiver Bemühungen nicht besetzt werden.
Zwischenzeitlich sind in diesem Bereich zwei weitere Mitarbeiterinnen in Mutterschutz und werden im Anschluss an die Mutterschutzfristen ebenfalls Elternzeit beantragen.
Im Hinblick auf die geplante Neuordnung im sozialpädagogischen Bereich und zur Aufrechterhaltung des bisherigen Leistungsangebotes unter Berücksichtigung der dritten Grundschule ist es erforderlich, weitere 2 Stellen der Entgeltgruppe S 11 b zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich um folgende Stellen:
- 1 pädagogische Fachkraft für die Jugendsozialarbeit GS Am Bergfeld S 11 b in Teilzeit
- 1 pädagogische Fachkraft Jugendzentrum als Elternzeitvertretung S 11 b in Vollzeit
Von den vorgenannten Stellen wirkt sich nur die Stelle für die GS Am Bergfeld personalkostensteigernd aus.
Da eine Besetzung dieser Stellen noch 2017 erfolgen soll, sind diese Stellen in einem Nachtragsstellenplan entsprechend auszuweisen. Sollte durch die geplante Stellenmehrung wegen der Inbetriebnahme der Grundschule Am Bergfeld der festgelegte Personalkostendeckel 2017 überschritten werden, ist diese Überschreitung bereits jetzt durch den Gemeinderat zu genehmigen.
Stellenmehrbedarf im Bereich Abfallwirtschaft
Aufgrund der Auflösung der Wertstoffinsel an der Schulstraße sollen die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes verlängert werden. Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können ist es erforderlich, dass zu jedem Zeitpunkt zwei Teilzeitkräfte am Wertstoffhof als Kassenkräfte zur Verfügung stehen. Mit der Erweiterung der Öffnungszeiten müssen künftig fünf anstatt bisher vier Teilzeitkräfte am Wertstoffhof beschäftigt sein. Im Stellenplan 2017 sind für den Wertstoffhof vier Stellen der Entgeltgruppe 3 ausgewiesen. Um die dringend benötigte fünfte Kraft einstellen zu können, ist eine zusätzliche Planstelle in Entgeltgruppe 3 erforderlich. Sie ist in einem Nachtragsstellenplan auszuweisen.
Für diese Stelle sind bisher keine Personalkosten eingeplant. Die zusätzlichen Personalkosten werden zwar über die Abfallgebührenkalkulation refinanziert, können aber zu einer Überschreitung des festgelegten Personalkostendeckels führen. Diese Überschreitung ist vorsorglich durch den Gemeinderat bereits jetzt zu genehmigen.
Stellenmehrung im Bereich der Liegenschaftsverwaltung – Reinigungskräfte
Für Reinigungskräfte sind im Stellenplan insgesamt 17 Stellen ausgewiesen. Davon wird eine Stelle von einer sich in Mutterschutz bzw. anschließender Elternzeit befindlichen Mitarbeiterin besetzt. Hierfür muss eine Ersatzstelle geschaffen werden, die derzeit über die sogenannte Springerstelle abgedeckt wird. Aufgrund hinzukommender weiterer Reinigungsflächen, insbesondere durch die Grundschule Am Bergfeld, sind weitere 2 zusätzliche Planstellen in Entgeltgruppe 2 erforderlich. Die zwei zusätzlichen Stellen sind in einem Nachtragsstellenplan auszuweisen.
Zunächst war geplant, die hinzukommenden Reinigungsflächen mit dem vorhandenen Personal bzw. dem vermehrten Einsatz von geringfügig Beschäftigten und durch die Springerstelle abzudecken. Dies ist aber nicht möglich.
Für zusätzliche Stellen sind bisher keine Personalkosten eingeplant. Die zusätzlichen erforderlichen Personalkosten können deshalb zu einer Überschreitung des festgelegten Personalkostendeckels führen. Diese Überschreitung ist vorsorglich durch den Gemeinderat bereits jetzt zu genehmigen.