VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung, Musikschule Vaterstetten;
Zusatzvereinbarung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Mitgliederversammlung der VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. und der Musikschule Vaterstetten e.V. am 20.06.2017 sind den Mitgliedsgemeinden die Entwürfe der neuen Zuschussvereinbarungen für beide Organisationen zur Beschlussfassung durch die jeweiligen Gemeinderäte übergeben worden.
Die Zuschussvereinbarungen sollen rückwirkend zum 01.04.2017 in Kraft treten. Ab diesem Datum haben die neu gegründeten Vereine VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. und Musikschule Vaterstetten e.V. den Betrieb der zum 31.03.2017 gekündigten Vereinbarung mit der VHS Vaterstetten e.V., in der die Musikschule integriert gewesen, ist übernommen.
An der künftigen finanziellen Bezuschussung der seit 01.04.2017 organisatorisch und satzungsgemäß getrennten Vereine hat sich gemäß § 2 beider Satzungen grundsätzlich nichts geändert. Die Gemeinde leistet zukünftig neben einem anteiligen Mietzins iHv. ca. EUR 33.300.- für die VHS einen Personalkostenanteil iHv. ca. EUR 138.800.-, sowie für die Musikschule einen Personalkostenanteil iHv. ca. EUR 53.800.- und Mietkosten iHv. EUR 7.411.-.
Die Zustimmung der Mitgliederversammlung zum jährlichen Haushaltsentwurf des Vorstandes und zu den Stellenplänen beider Vereine und wurde in § 3 beider Vereinbarungsentwürfe konkretisiert. Neu aufgenommen wurde für beide Organisationen in den § 4 Abs. 2 beider Vereinbarungsentwürfe eine Begrenzung der Rücklagen auf EUR 100.000.-. Bei Überschreitung dieser Sockelbeträge fließen die Gelder anteilig an die Mitgliedsgemeinden zurück.
Die Kündigungsfrist in § 6 Abs. 2 wurde in der Erwachsenenbildung von bisher 18 Monaten auf 15 Monate zum 31.03. des Folgejahres verkürzt. Damit wird dem jährlichen Programmzeitraum der Erwachsenenbildung in zwei Semestern, beginnend jeweils am 01.04. eines Jahres entsprochen.
Die Kündigungsfrist in § 6 Abs. 2 wurde in der Musikschule von bisher 18 Monaten auf 15 Monate zum 31.07. des Folgejahres verkürzt. Damit wird dem schuljährlichen Programmzeitraum der Musikschule entsprochen.
In § 6 Abs. 3 wurde ein gesondertes Kündigungsrecht für die kommunale Mitfinanzierung in beiden Vereinbarungsentwürfen eingefügt. In der Erwachsenenbildung wird eine Kündigungsfrist von 9 Monaten, in der Musikschule eine Kündigungsfrist von 6 Monaten festgelegt.
Die Vereinbarungen regeln finanzielle Zuschüsse, gewährleisten die Programmzeiträume und sichern den Mitgliedsgemeinden Kontrollrechte.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, beiden Vereinbarungen rückwirkend zum 01.04.2017 zuzustimmen.
Beschlussvorschlag
1. Der Vereinbarung zwischen der VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. und den Mitgliedsgemeinden Vaterstetten, Poing, Zorneding, Grasbrunn, Anzing und Pliening wird zugestimmt.
2. Der Vereinbarung zwischen der Musikschule Vaterstetten e.V. und den Mitgliedsgemeinden Vaterstetten, Poing, Zorneding und Grasbrunn wird zugestimmt.
Beschluss
1. Der Vereinbarung zwischen der VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. und den Mitgliedsgemeinden Vaterstetten, Poing, Zorneding, Grasbrunn, Anzing und Pliening wird zugestimmt.
2. Der Vereinbarung zwischen der Musikschule Vaterstetten e.V. und den Mitgliedsgemeinden Vaterstetten, Poing, Zorneding und Grasbrunn wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Kurzbericht
(Kra) Der Gemeinderat hat die neuen Zuschussvereinbarungen der VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. und der Musikschule Vaterstetten e.V. die vorbehaltlich bereits von der Mitgliederversammlung gebilligt worden waren beschlossen.
Die Zuschussvereinbarungen treten damit rückwirkend zum 01.04.2017 in Kraft.
An der künftigen finanziellen Bezuschussung der seit 01.04.2017 organisatorisch und satzungsgemäß getrennten Vereine hat sich gemäß § 2 beider Satzungen grundsätzlich nichts geändert. Die Gemeinde leistet zukünftig neben einem anteiligen Mietzins für die VHS einen Personalkostenanteil, ebenso für die Musikschule.
Neu aufgenommen wurde für beide Organisationen in den Vereinbarungsentwürfen eine Begrenzung der Rücklagen auf EUR 100.000.-. Bei Überschreitung dieser Sockelbeträge fließen die Gelder anteilig an die Mitgliedsgemeinden zurück.
Die Kündigungsfrist in beiden Vereinbarungen wurde dem jeweiligen Programmzeitraum der Erwachsenenbildung bzw. der Musikschule angepasst, dazu ein gesondertes Kündigungsrecht für die kommunale Mitfinanzierung.
Die Vereinbarungen regeln finanzielle Zuschüsse, gewährleisten die Programmzeiträume und sichern den Mitgliedsgemeinden Kontrollrechte.
Datenstand vom 14.04.2023 09:52 Uhr