18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poing für "Poing Am Bergfeld, Wohngebiete W 7 und W 8"; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.10.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde beabsichtigt, für das Gebiet „Poing Am Bergfeld, Wohngebiete W 7 und W 8“ den Flächennutzungsplan zu ändern.

Der Flächennutzungsplan legt in der 4. Entwicklungsstufe derzeit für das W 7 eine Bruttogeschossfläche von 43.100 qm sowie für das W 8 eine Bruttogeschossfläche von 40.000 qm fest, gesamt eine BGF von 83.100 qm. Ferner enthält er für das Wohngebiet W 7 die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für Soziale Einrichtungen (Kita).

In den Wohngebieten W 7 und W 8 soll die Bruttogeschoßfläche erhöht werden. Des Weiteren ist für das Wohngebiet W 7 der Neubau eines Gymnasiums sowie für das Wohngebiet W 8 die Errichtung einer Kindertagesstätte vorgesehen.

Der Flächennutzungsplan ist somit hinsichtlich der Erhöhung der Bruttogeschossfläche für die Wohngebiete W 7 und W 8 sowie der Ausweisung der zusätzlichen Gemeinbedarfsflächen für das Wohngebiet W 7 (Gymnasium) und W 8 (Kindertagesstätte) zu ändern.

Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch.

Beschlussvorschlag

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch entsprechend geändert.

Mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wird Böhm • Glaab • Sandler • Mittertrainer,
Architektur und Stadtplanung, München, beauftragt.

Beschluss

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch entsprechend geändert.

Mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wird Böhm • Glaab • Sandler • Mittertrainer,
Architektur und Stadtplanung, München, beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(eic) Der Gemeinderat hat einstimmig in seiner öffentlichen Sitzung am 05.10.2017 beschlossen, den Flächennutzungsplan gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zu ändern.
Mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wird Böhm - Glaab - Sandler - Mittertrainer, Architektur und Stadtplanung, München, beauftragt.
Der Flächennutzungsplan legt in der 4. Entwicklungsstufe derzeit für das W 7 eine Bruttogeschossfläche von 43.100 qm sowie für das W 8 eine Bruttogeschossfläche von 40.000 qm fest, gesamt eine BGF von 83.100 qm. Ferner enthält er für das Wohngebiet W 7 die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für Soziale Einrichtungen (Kita).
In den Wohngebiet W 7 und W 8 soll die Bruttogeschossfläche erhöht werden. Des Weiteren ist für das Wohngebiet W 7 der Neubau eines Gymnasiums sowie für das Wohngebiet W 8 die Errichtung einer Kindertagesstätte vorgesehen.
Der Flächennutzungsplan ist somit hinsichtlich der Erhöhung der Bruttogeschossfläche für die Wohngebiet W 7 und W 8 sowie der Ausweisung der zusätzlichen Gemeinbedarfsflächen für das Wohngebiet W 7 (Gymnasium ) und W 8 (Kindertagesstätte) zu ändern.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch

Datenstand vom 17.11.2017 10:07 Uhr