Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3 "für ein Büro- und Verwaltungsgebäude sowie ein Boardinghouse südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf / westlich der Siemensallee"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.10.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.2017 dem Konzept des Investors als Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27. 3 zugestimmt.

Zur städtebaulichen Neuordnung soll der Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet südlich der Bahn“ (wirksam seit 22.01.1988) für die Fläche „Bereich F: Nebenbetriebliche Anlagen“ überplant werden.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Fläche als Gewerbegebiet für Büro und Verwaltung sowie ein Boardinghouse festgesetzt.

Das Planungsgebiet liegt westlich der Siemensallee zwischen der Gruber Straße und der Bahnlinie München-Ost – Simbach und präsentiert sich derzeit sowohl in städtebaulicher als auch in funktionaler Hinsicht als wenig attraktive Fläche.

Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nr. 511 mit einer Größe von 11.716 qm.

Geplant ist eine gegliederte 4-geschossige Bebauung mit einem zurückgesetzten 5. Staffelgeschoss, bei einer Wandhöhe von rd. 20 m.

Bei einer GFZ von 1,8 ergibt sich eine Geschossfläche von rd. 21.088 qm. Die bisher festgesetzte GRZ von 0,6 soll auf 0,8 (rd. 9.373 qm) erhöht werden.

Beschlussvorschlag

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3 im Sinne des § 30 Abs. 2 i.V.m. § 12 BauGB beschlossen.

Grundlage ist das in der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2017 beschlossene Konzept.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Fläche als Gewerbegebiet für Büro und Verwaltung sowie ein Boardinghouse festgesetzt.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3 umfasst die Fl.Nr. 511 mit einer Größe von 11.716 qm.

Beschluss

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3 im Sinne des § 30 Abs. 2 i.V.m. § 12 BauGB beschlossen.

Grundlage ist das in der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2017 beschlossene Konzept.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Fläche als Gewerbegebiet für Büro und Verwaltung sowie ein Boardinghouse festgesetzt.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3 umfasst die Fl.Nr. 511 mit einer Größe von 11.716 qm.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.2017 dem Konzept des Investors als Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27. 3 zugestimmt.
Zur städtebaulichen Neuordnung soll der Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet südlich der Bahn“ (wirksam seit 22.01.1988) für die Fläche „Bereich F: Nebenbetriebliche Anlagen“ überplant werden.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Fläche als Gewerbegebiet für Büro und Verwaltung sowie ein Boardinghouse festgesetzt.
Das Planungsgebiet liegt westlich der Siemensallee zwischen der Gruber Straße und der Bahnlinie München-Ost – Simbach und präsentiert sich derzeit sowohl in städtebaulicher als auch in funktionaler Hinsicht als wenig attraktive Fläche.
Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nr. 511 mit einer Größe von 11.716 qm.
Geplant ist eine gegliederte 4-geschossige Bebauung mit einem zurückgesetzten 5. Staffelgeschoss, bei einer Wandhöhe von rd. 20 m.
Bei einer GFZ von 1,8 ergibt sich eine Geschossfläche von rd. 21.088 qm. Die bisher festgesetzte GRZ von 0,6 soll auf 0,8 (rd. 9.373 qm) erhöht werden.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3 im Sinne des § 30 Abs. 2 i.V.m. § 12 BauGB beschlossen.
Grundlage ist das in der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2017 beschlossene Konzept.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Fläche als Gewerbegebiet für Büro und Verwaltung sowie ein Boardinghouse festgesetzt.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3 umfasst die Fl.Nr. 511 mit einer Größe von 11.716 qm.

Datenstand vom 01.12.2017 12:28 Uhr