Grenzfeststellung Auweg, Ergebnis; Festlegung weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.11.2017 ö informativ 3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.06.2023 beschließend 3

Sachverhalt

Im Rahmen der Beschlussfassung zum Neubau einer Reitanlage für 59 Pensionspferde wurde festgelegt, dass für den Auweg eine Grenzfeststellung beantragt wird (Feststellung der derzeitigen Lage sowie Breite).

Diese Grenzfeststellung fand am 12.09.2017 statt.

Das Ergebnis der Vermessung ist aus beiliegendem Plan ersichtlich.

Der Auweg ist als „öffentlicher Feld- und Waldweg“ gewidmet (Eigentümer: Gemeinde Poing; Unterhaltspflichtige: die jeweilig anliegenden Grundstückseigentümer).

Seitens der Verwaltung wurde bereits in den Jahren 2008/2009 versucht, hier eine Regelung / Neuordnung für den Auweg zu finden, da der tatsächliche Verlauf des Weges seit vielen Jahrzehnten nicht mehr der Flurkarte entspricht, d.h. es fand eine sog. „schleichende Verlagerung des Weges statt“.

Bereits im Jahr 2009 wurde vom Landratsamt Ebersberg vorgeschlagen, eine Abtretung der betroffenen Grundstücksstreifen mit anschließender Neuwidmung vorzunehmen. Dies scheiterte damals an der Weigerung eines Grundstückseigentümers.

Ein Rechtsanspruch auf Rückverlagerung dürfte zwischenzeitlich verwirkt sein, da die Verlagerung der Wegeführung bereits seit ca. 1954 (oder auch länger) vorliegt.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Vorgang aus den Jahren 2008/2009 hinsichtlich Abtretung / Bereinigung der Grundstücksverhältnisse sowie anschließender Neuwidmung wieder aufzunehmen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücksverhandlungen wie o.a. wieder aufzunehmen.

Der Bau-und Umweltausschuss wird in einer der nächsten Sitzungen über den Verfahrensstand informiert.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücksverhandlungen wie o.a. wieder aufzunehmen.

Der Bau-und Umweltausschuss wird in einer der nächsten Sitzungen über den Verfahrensstand informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Im Rahmen der Beschlussfassung zum Neubau einer Reitanlage für 59 Pensionspferde wurde festgelegt, dass für den Auweg eine Grenzfeststellung beantragt wird (Feststellung der derzeitigen Lage sowie Breite).
Diese Grenzfeststellung fand am 12.09.2017 statt.
Der Auweg ist als „öffentlicher Feld- und Waldweg“ gewidmet (Eigentümer: Gemeinde Poing; Unterhaltspflichtige: die jeweilig anliegenden Grundstückseigentümer).
Seitens der Verwaltung wurde bereits in den Jahren 2008/2009 versucht, hier eine Regelung / Neuordnung für den Auweg zu finden, da der tatsächliche Verlauf des Weges seit vielen Jahrzehnten nicht mehr der Flurkarte entspricht, d.h. es fand eine sog. „schleichende Verlagerung des Weges statt“.
Bereits im Jahr 2009 wurde vom Landratsamt Ebersberg vorgeschlagen, eine Abtretung der betroffenen Grundstücksstreifen mit anschließender Neuwidmung vorzunehmen. Dies scheiterte damals an der Weigerung eines Grundstückseigentümers.
Ein Rechtsanspruch auf Rückverlagerung dürfte zwischenzeitlich verwirkt sein, da die Verlagerung der Wegeführung bereits seit ca. 1954 (oder auch länger) vorliegt.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Vorgang aus den Jahren 2008/2009 hinsichtlich Abtretung / Bereinigung der Grundstücksverhältnisse sowie anschließender Neuwidmung wieder aufzunehmen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücksverhandlungen wie o.a. wieder aufzunehmen.
Der Bau- und Umweltausschuss wird in einer der nächsten Sitzungen über den Verfahrensstand informiert.

Datenstand vom 08.03.2018 10:28 Uhr