Einrichtung einer Sicherheitswacht für die Gemeinde Poing bei der Polizeiinspektion Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Polizeiinspektion Poing ist mit der Frage, ob Interesse an der Einführung einer Sicherheitswacht in Poing bestünde, an die Verwaltung herangetreten. Aktueller Anlass hierfür ist, dass das Bayerische Innenministerium den deutlichen Ausbau der Sicherheitswacht vorantreiben möchte. Bis 2020 sollen bayernweit 1500 Menschen dazu beitragen, das Gefühl der Sicherheit zu erhöhen. Die Sicherheitswacht ist dabei weder „Hilfspolizei“ noch „Bürgerwehr“. Die ehrenamtlich Tätigen sollen vielmehr bei verdächtigen Vorkommnissen sofort die Polizei informieren, damit diese dann unverzüglich einschreite. Die Ansiedelung der Sicherheitswacht ist direkt bei der örtlichen Polizeiinspektion. Für die Dienste wird eine Aufwandsentschädigung von 8 Euro in der Stunde gezahlt. Voraussetzung für die Einführung der Sicherheitswacht ist u.a., dass ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss hierfür vorliegt.

Im Einzelnen:

1. Allgemeines

Das Sicherheitswachtgesetz ist bereits am 31.12.1996 in Kraft getreten. Der Bayerische Ministerrat beschloss am 16.06.2010 die flächendeckende Ausweitung der Sicherheitswacht auf rund 1.000 Angehörige. Die Sicherheitswacht ist nun auch für Kommunen unter 20.000 Einwohnern möglich,
- sofern geeignete Einsatzgebiete vorhanden sind
- das zuständige Polizeipräsidium der Errichtung zustimmt und
- ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates vorliegt
Im Jahr 2016 wurde die Aufstockung auf 1500 Stellen beschlossen. Ferner wurde das Wohnortprinzip gestrichen, so dass auch Nicht-Poinger Angehörige der Sicherheitswacht in Poing werden könnten.

2. Tätigkeitsgebiete der Sicherheitswacht

Als Tätigkeitsgebiete kommen hauptsächlich in Betracht:

- größere Wohnsiedlungen
- öffentliche Parks und Anlagen
- die Umgebung von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- das Umfeld von Gebäuden oder Einrichtungen, bei denen es immer wieder zu mutwilligen   Zerstörungen oder zu Schmierereien kommt.
- das Umfeld von Asylbewerber-Unterkünften

Die Sicherheitswacht ist nicht vorgesehen für:

- den Einsatz bei Versammlungen
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
- Sportstadien
- die Verkehrsüberwachung.

3. Aufgaben der Sicherheitswacht

Zu den Aufgaben der Sicherheitswacht zählt insbesondere:

- Vandalismus und Straßenkriminalität entgegenwirken
- Verbesserung der Sicherheitslage und dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Bürger durch Präsenz
- Information der Polizei bei verdächtigen Wahrnehmungen (über Handsprechfunkgerät)
- ein Eingreifen ist nur im Ausnahmefall erforderlich, zum Beispiel, wenn dies zur Hilfe von Bürgern dringend geboten ist.
- Unterstützung der Polizei z.B. bei Fahndungen, Vermisstensuche
- Erteilen von Auskünften an Hilfesuchende

4. Befugnisse der Sicherheitswacht

Die Sicherheitswacht hat zunächst die die gleichen Rechte wie jeder anderer Bürger:

- Festhaltung auf frischer Tat betroffenen Straftäters bis zum Eintreffen der Polizei
- Recht auf Notwehr und Nothilfe für andere Bürger

Die Sicherheitswacht kann ferner Personen anhalten, sie befragen und ihre Personalien feststellen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder zur Beweissicherung notwendig ist.

Die Sicherheitswacht kann auch einen Platzverweis bei Gefahr im Verzug erteilen, das heißt eine Person anweisen, sich zu entfernen.

5. Bewerbung für die Sicherheitswacht

Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

- mindestens 18 und höchstens 62 Jahre alt sein
- den Nachweis einer abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung erbringen
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft
- bereit sind, für diese Aufgabe im Durchschnitt 5 Stunden monatlich zur Verfügung zu stehen
- Das Verwendungshöchstalter beträgt grundsätzlich 67 Jahre.

Es wird durch den Freistaat Bayern eine Aufwandspauschale von 8,00 €/Stunde gewährt.

6. Erfordernis einer Sicherheitswacht in der Gemeinde Poing

Aufgrund der Straftatenentwicklung ist unter Berücksichtigung der Kriminalitätsstatistik aus polizeilicher Sicht die Einrichtung im Bereich der Polizeiinspektion Poing nicht zwingend erforderlich.

Allerdings besteht die Möglichkeit, auch eine bereits sehr gute Sicherheitslage noch weiter zu verbessern. Abhängig wird dies vom Personal sein. Hier ist ein besonderes Augenmerk bei der Personalauswahl darauf zu richten.

Die Verwaltung empfiehlt, der Einrichtung einer Sicherheitswacht bei der Polizeiinspektion Poing zuzustimmen

Beschlussvorschlag

Der Einrichtung einer Sicherheitswacht bei der Polizeiinspektion Poing für das Gemeindegebiet Poing wird zugestimmt.

Dem Gemeinderat wird nach einem Jahr ein Erfahrungsbericht vorgelegt.

Finanzielle Auswirkungen

Keine, die über die Maßnahmen zur Wertschätzung des Ehrenamtes hinausgehen (z.B. Einladung zum gemeindlichen Ehrenamtsempfang).

Beschluss

Der Einrichtung einer Sicherheitswacht bei der Polizeiinspektion Poing für das Gemeindegebiet Poing wird zugestimmt.

Dem Gemeinderat wird nach einem Jahr ein Erfahrungsbericht vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

Kurzbericht

rap) Bereits auf der diesjährigen Bürgerversammlung hat der Leiter der Polizeiinspektion Poing, Herr EPHK Hintereder, umfangreich zu dem Thema Sicherheitswacht referiert. Nun hat sich der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.06.2018 damit beschäftigt und der Einrichtung einer Sicherheitswacht bei der Polizeiinspektion Poing für die Gemeinde Poing mehrheitlich zugestimmt.
Bis 2020 sollen bayernweit 1500 Menschen dazu beitragen, das Gefühl der Sicherheit zu erhöhen - nun auch in Poing. Die Sicherheitswacht ist dabei weder „Hilfspolizei“ noch „Bürgerwehr“. Die ehrenamtlich Tätigen sollen vielmehr bei verdächtigen Vorkommnissen sofort die Polizei informieren, damit diese dann unverzüglich einschreite. Die Ansiedelung der Sicherheitswacht ist direkt bei der örtlichen Polizeiinspektion. Für die Dienste wird eine Aufwandsentschädigung von 8 Euro in der Stunde gezahlt. Voraussetzung für die Einführung der Sicherheitswacht ist u.a., dass ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss hierfür vorliegt, der nunmehr erfolgt ist.
Unstrittig ist, dass der Erfolg einer Sicherheitswacht von der Qualität des künftigen Personals entscheidend abhängig ist. In der Sitzung stellte der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion Poing, Herr EPHK Winter dar, dass die Personalauswahl mit einer umfangreichen Qualifizierung und Sicherheitsüberprüfung durch die Polizei einhergeht. Dem Gemeinderat wird ein Jahr nach der Einführung ein Erfahrungsbericht vorgelegt.

Datenstand vom 27.07.2018 12:57 Uhr