18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poing für "Poing Am Bergfeld, Wohngebiete W 7 und W 8 (IV. Entwicklungsstufe); Vorstellung des Planentwurfes sowie Beschluss zur Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:


05.10.2017

GR (TOP 4)
Änderungsbeschluss

Wie in der GR-Sitzung am 05.10.2017 bereits erläutert, ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing hinsichtlich der Erhöhung der Bruttogeschoßfläche in W 7 und W 8 sowie hinsichtlich der Gemeinbedarfsflächen für das Gymnasium sowie Kita anzupassen bzw. zu ändern.

Der Flächennutzungsplanentwurf für die 18. Änderung wird durch das Herrn Böhm (bgsm) und Herrn Weinig (Keller Damm Kollegen) in der Sitzung erläutert.

Beschlussvorschlag

Dem Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 07.06.2018 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Dem Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 07.06.2018 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Wie in der GR-Sitzung am 05.10.2017 bereits erläutert, ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing hinsichtlich der Erhöhung der Bruttogeschoßfläche in W 7 und W 8 sowie hinsichtlich der Gemeinbedarfsflächen für das Gymnasium sowie Kita anzupassen bzw. zu ändern.
Der Flächennutzungsplanentwurf für die 18. Änderung wird durch Herrn Böhm (bgsm) und Herrn Weinig (Keller Damm Kollegen) in der Sitzung erläutert.
Der Gemeinderat hat hierzu einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Dem Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 07.06.2018 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Datenstand vom 27.07.2018 12:57 Uhr